Serie "Meine Rente" Mit Hilfe des Chefs fürs Alter sparen

Düsseldorf · Ein beliebtes Instrument für die Altersvorsorge ist die Betriebsrente. Sie lohnt vor allem dann, wenn die Firma einen Teil dazugibt.

Betriebsrente: Mit Hilfe des Chefs fürs Alter sparen
Foto: C. Schnettler

Eines der drei Standbeine beim Sparen fürs Alter ist die betriebliche Altersversorgung, im Volksmund auch kurz "Betriebsrente" genannt. Für den Beschäftigten dürfte es die bequemste Art sein, zusätzliche für den Ruhestand vorzusorgen. Schließlich gehen die Beiträge direkt vom Bruttolohn ab. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ein Teil ihres Einkommens in die betriebliche Vorsorge fließt, über die Art der Durchführung - Pensionszusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds - entscheidet der Arbeitgeber.

Doch ist das Instrument angesichts der Nullzins-Politik der Europäischen Zentralbank überhaupt noch sinnvoll? Ja, sagt der Duisburger Rentenexperte Reinhold Schnabel: "Eine Betriebsrente lohnt sich in erster Linie für normal sozialversicherungspflichtig Beschäftigte - also für etwa 90 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland." Zwar kamen zuletzt immer wieder Zweifel auf, wie sicher die Betriebsrenten in der Niedringzinsphase seien. Einzelne Kassen könnten bald womöglich nicht mehr aus eigener Kraft die zugesagte Leistung erbringen, warnte die Finanzaufsicht Bafin. Doch Finanzwirtschafts-Professor Schnabel sieht das anders: "Ich warne davor, angesichts des niedrigen Zinsniveaus in Panik zu verfallen. Denn wer eine Betriebsrente abschließt, profitiert immer noch sehr stark." Auch wenn sich eine mögliche Überschussrendite von derzeit durchschnittlich knapp drei Prozent zunächst niedrig anhöre, müsse man bedenken, dass die Inflation bei null Prozent liege. Insofern handle es sich um eine reale Rendite von drei Prozent. "Sollte die Inflation - etwa aufgrund steigender Energiepreise - wieder steigen, wird die EZB auch entsprechend reagieren und die Zinsen anheben. Das würde sich dann etwas später auch auf die Betriebsrente auswirken", sagt Schnabel.

Ohnehin hätten sich die Versicherer wegen der Nullzins-Politik der Notenbank längst nach alternativen Anlagemöglichkeiten umgesehen, damit sie die Überschussrenditen nicht ausschließlich mit sicheren Bundesanleihen erwirtschaften müssten, so Schnabel: "Die Konzerne sind sehr stark in Immobilien investiert, auch Verkehrsinfrastrukturprojekte oder etwa ungewöhnliche Investments in Wälder, aber auch klassische Dinge wie Aktien gehören zu deren Portfolio." Insofern gelte für den Sparer: Auf dem Sparbuch gibt es null Prozent, bei der Betriebsrente immerhin eine Rendite.

Allerdings müssen die Beschäftigten dabei mehrere Dinge im Blick behalten: Die Rente im Ruhestand muss voll versteuert werden. Soll heißen: Wer ab Renteneintritt 300 Euro monatlich aus seiner Betriebsrente bekommt, der erhöht damit sein zu versteuerndes Jahreseinkommen um 3600 Euro im Jahr. Zudem müssen auf Betriebsrenten, die mehr als 145,25 Euro im Monat bringen, Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung entrichtet werden.

All dies ist nach Angaben von Rentenexperte Schnabel aber besser, als während der Erwerbstätigkeit ein höheres Einkommen zu haben und darauf Steuern und Abgaben zahlen zu müssen: "Bei der Betriebsrente kann man aus dem unversteuerten Einkommen sparen - also gibt der Staat indirekt etwas dazu." Denn Steuern und Sozialabgaben müssen dann nur auf das um den Sparbetrag geminderte Einkommen gezahlt werden. "Man verschiebt das Zahlen von Steuern und Sozialabgaben damit in die Zukunft. Das ist insofern sinnvoll, als man über Jahrzehnte gespart hat und am Ende des Lebens einen viel niedrigeren Steuersatz zahlen muss." Zudem entfallen bei der Zahlung im Ruhestand Abgaben für die Arbeitslosen- und die Rentenversicherung. Allerdings heißt ein niedrigeres Einkommen in der Erwerbszeit auch, dass die gesetzliche Rente sinkt, das Elterngeld niedriger ist und ein geringeres Krankengeld im Krankheitsfall gezahlt wird.

Trotzdem ist die Betriebsrente sinnvoll - insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber einen Anteil dazugibt. Verpflichtet dazu ist er jedoch nicht. In großen Industrieunternehmen und Banken ist ein solcher Arbeitgeberzuschuss aber üblich, in kleineren Firmen dagegen seltener.

Worauf sollten Sparer außerdem noch achten? Schnabel nennt die Portabilität: "Ich muss in der Lage sein, den Arbeitsplatz zu wechseln, ohne Ansprüche zu verlieren." Bei älteren Verträgen war es früher so, dass der Arbeitgeber oft eine Ablaufleistung garantiert hat. Das heißt: Der Betrag, der am Ende fließt, wird vom Unternehmen garantiert - in einer Niedrigzinsphase zahlt der Konzern dann natürlich drauf - wie zuletzt beispielsweise bei Daimler. Der Konzern musste seine Pensionsrückstellungen um 1,8 Milliarden Euro aufstocken. "Mit Ablaufleistungen haben die Firmen die Beschäftigten natürlich sehr stark an sich gebunden, weil bei einem Unternehmenswechsel Ansprüche entfallen", sagt Schnabel. Doch das spiele inzwischen ohnehin eine viel geringere Rolle: "Bei den neueren Verträgen wird in der Regel nicht mehr die Ablaufleistung garantiert, sondern die eingezahlte Summe während der Sparphase."

Ein letzter Vorteil für den Sparer: Er muss sich - anders als beim Aktiendepot - nicht selbst um eine Investmentstrategie kümmern. Das Portfolio-Management übernimmt der Anbieter der Betriebsrente.

(maxi)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort