Berlin Besserer Zugang zur Rentenkasse für Ruheständler

Berlin · Für viele Ruheständler, die während der Erziehung ihrer Kinder nicht gearbeitet haben und über den Partner versichert waren, ist ab August eine günstigere Krankenversicherung möglich. Voraussetzung für die oft günstigere Versicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist, dass eine "Vorversicherungszeit" erfüllt ist. Rentner müssen dafür die 9/10-Regel erfüllen. Das heißt, dass Betroffene in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens 90 Prozent in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Zum 1. August 2017 ändern sich nun die Voraussetzungen: Dann werden für jedes Kind drei Jahre pauschal als Vorversicherungszeit angerechnet.

Zum 1. August wird auch die Liste der Berufskrankheiten erweitert. Dann werden fünf weitere Erkrankungen aufgenommen - darunter Fokale Dystonie (Muskelkrämpfe) bei Instrumentalmusikern, Eierstockkrebs durch Asbest oder Leukämie durch das Gas 1,3-Butadien.

(dpa)
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