Hamm Bausparverträge: OLG öffnet Weg nach Karlsruhe

Hamm · Im Streit um aufgekündigte Bausparverträge mit guten Zinsen hat das Oberlandesgericht Hamm Betroffenen den Weg für eine höchstrichterliche Entscheidungen eröffnet. In drei Urteilen wies das OLG die Klagen von Bausparern aus Meschede, Herzogenrath und Essen gegen die Landesbausparkasse LBS West in Münster zwar ab.

Bausparverträge: Oberlandesgericht Hamm öffnet Weg nach Karlsruhe
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Das Gericht ließ in den drei Fällen aber Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu (Az.: 31 U 234/15, 31 U 271/15 und 31 U 278/15). Wie auch bei früheren Entscheidungen habe sich die LBS zurecht auf ein im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschriebenes Kündigungsrecht berufen.

Die Bausparer hätten auch zehn Jahre nach der Zuteilungsreife der Verträge noch immer keine Darlehen in Anspruch genommen. Sie profitierten damit von ehemals vereinbarten hohen Sparzinsen von bis zu drei Prozent. Das stellt Bausparkassen in den Zeiten von extrem niedrigen Zinsen im Euro-Raum allerdings vor große Probleme. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte zuletzt jedoch anders entschieden und sich auf die Seite der Bausparer gestellt.

(dpa)
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