Schleswig Babette Albrecht verliert im Aldi-Streit

Schleswig · Im Machtkampf bei der Jakobus-Stiftung erklärt ein Oberverwaltungsgericht eine Satzungsänderung für wirksam, die den Einfluss der Witwe von Berthold Albrecht beschneidet. Die Gerichtsentscheidung ist endgültig.

Dass die drei Stiftungen, denen der Discounter Aldi-Nord gehört, nach drei Aposteln benannt sind, könnte man als Zeichen christlichen Friedens zwischen den Beteiligten im nördlichen Teil des Aldi--Imperiums werten. Davon sind die Protagonisten aber weit entfernt. Im Gegenteil: Bei der Jakobus-Stiftung streiten die Erben des toten Firmengründers Theo Albrecht und jene seines im November 2012 verstorbenen Sohnes Berthold seit Jahren wie die Kesselflicker - ein medienwirksames Spektakel, und das ausgerechnet in der ansonsten doch so öffentlichkeitsscheuen Milliardärsfamilie.

Dem Streit hat das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) jetzt ein Ende gesetzt. Verlierer in dieser Auseinandersetzung sind Berthold Albrechts Witwe Babette und ihre fünf erwachsenen Kinder, die zunächst vor dem Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein erfolgreich gegen eine Satzungsänderung aus dem Jahr 2010 geklagt hatten, gestern aber vor dem OVG eine Niederlage einstecken mussten. Und die könnte endgültig sein, weil das Gericht keine Revision zugelassen hat. Was Babette Albrecht und ihren Kindern noch bleibt, ist eine Nichtzulassungsbeschwerde dagegen vor dem Bundesgerichtshof. Verzichten sie auf dieses Rechtsmittel, ist der maßgebliche Einfluss der Familie in der Jakobus-Stiftung, die ein Viertel der Stimmrechte an Aldi Nord hält, geschwunden.

"Das ist ein wichtiger Tag für das Unternehmen. Die Labilität weicht einer Stabilität. Im Unternehmen kann aufgeatmet werden", sagte gestern Emil Huber, der Anwalt von Theo Albrecht junior. Dass der Machtkampf zwischen den beiden Clans aber tatsächlich Auswirkungen auf das operative Geschäft von Aldi Nord gehabt hätte, ließ sich bislang kaum feststellen. Das milliardenschwere Umbauprogramm in den Niederlassungen läuft plangemäß, bei der Bestellung von Geschäftsführer Marc Heußinger gab es zuletzt ebenfalls Einigkeit zwischen den verfeindeten Teilen des Clans, die über die drei Stiftungen alle Investitionen von Aldi Nord nur einstimmig beschließen dürfen.

Aber Anlass für dauerhaften Streit hat die Satzungsänderung in der Jakobus-Stiftung 2010 genug geboten. Sie geht auf Berthold Albrecht selbst zurück. Zwei Jahre vor seinem Tod hatte der damalige Aldi-Nord-Miteigentümer verfügt, dass in der Jakobus-Stiftung genau wie in den beiden anderen Stiftungen ein Prinzip gelten sollte: An der Spitze sollten jeweils zwei Vertreter der Familie und zwei des Unternehmens stehen. In der Jakobus-Stiftung hatten Babette Albrecht und ihre Kinder aber ein deutliches Übergewicht. Ihnen gegenüber saß nur Theo Albrechts Anwalt Emil Huber (siehe obenstehende Grafik).

Damals hat Berthold Albrecht diese Entscheidung stellvertretend für den seinerzeit erkrankten Stiftungsvorstand Hartmut Wiesemann mitunterschrieben. Babette Albrecht und ihre Kinder, auf diesem Weg vom eigenen Patriarchen entmachtet, klagten gegen den Kreis Rendsburg-Eckernförde, der als Aufsichtsbehörde die Satzungsänderung in der Jakobus-Stiftung genehmigt hatte. Sie pochten darauf, dass ihr Mann respektive Vater aus gesundheitlichen Gründen die Tragweite seiner Entscheidung nicht verstanden habe. Anders formuliert: Sie stellten die Geschäftsfähigkeit Berthold Albrechts zum Zeitpunkt der Satzungsänderung in Frage. Vor dem Verwaltungsgericht siegten sie im vergangenen Jahr, weil die Richter entschieden, dass Berthold Albrecht nicht für Wiesemann hätte unterschreiben dürfen. Dagegen legte dann der Kreis Rendsburg-Eckernförde Berufung ein.

Gestern trat Wiesemann selbst vor Gericht auf. Seine Sichtweise: Bei der Satzungsänderung sei alles korrekt verlaufen; er selbst habe vor einem mehrwöchigen Krankenhausaufenthalt mit Berthold Albrecht darüber gesprochen und ihn "ausdrücklich" zur Satzungsänderung bevollmächtigt. Zwar nicht schriftlich, aber das sei auch nicht üblich gewesen. Dem hat sich das OVG gestern angeschlossen und die veränderte Satzung für wirksam erklärt.

Für Theo Albrecht junior ist das Urteil eine Bestätigung dafür, dass er seinen Bruder Berthold richtig eingeschätzt hat. Der, so hat Theo Albrecht junior mal dem "Handelsblatt" gesagt, "würde sich im Grabe rumdrehen, wenn er wüsste, was hier abläuft". "Selbstbedienung" hat er seiner Schwägerin vorgeworfen.

(RP)
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