35,4 Milliarden Euro Arzneimittel-Ausgaben steigen auf Rekordniveau

Berlin · Die Arzneimittel-Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind 2014 um mehr als zehn Prozent auf den Rekordwert von 35,4 Milliarden Euro gestiegen.

Dies geht aus dem am Mittwoch in Berlin vorgestellten Arzneiverordnungs-Report hervor, für den 820 Millionen Rezepte von mehr als 200.000 Ärzten und Zahnärzten ausgewertet wurden. Den Anstieg um 3,3 Milliarden Euro führen die Experten vor allem auf die gesetzliche Absenkung des Herstellerrabatts von 16 auf sieben Prozent sowie auf eine starke Verteuerung der Therapie mit patentgeschützten Arzneimitteln zurück.

So stellten die Fachleute im Markt der patentgeschützten Fertig-Arzneimittel einen starken Ausgabenanstieg um 15,1 Prozent fest. Der Ausgaben-Anstieg werde unter anderem von neuen Hochpreis-Arzneimitteln forciert: Medikamente wie neuartige Hepatitis-C-Präparate und moderne Krebsmittel trieben die Ausgabenentwicklung voran - mit der Folge, dass die durchschnittliche patentgeschützte Verordnung die GKV 2014 rund 25 Prozent mehr als im Vorjahr gekostet habe.

Zwar sehen die Herausgeber des jährlichen Reports auch wirksame Kostenbremsen - beispielsweise durch die Rabatterlöse im Generikabereich, die sich 2014 auf insgesamt 3,2 Milliarden Euro beliefen. Generika sind Nachahmungen von bereits unter einem Markennamen gehandelten Medikamenten mit denselben Wirkstoffen. Zudem seien im Bereich der patentgeschützten Arzneimittel durch die AMNOG-Regelungen - also die frühe Nutzenbewertung sowie Erstattungspreis-Verhandlungen - 443 Millionen Euro eingespart worden.

Dennoch boome der Pharmamarkt und führe mit der neuen Preispolitik im Patentmarkt die Solidargemeinschaft der GKV langfristig an ihre finanzielle Grenze, warnten die Fachleute. Sie plädierten für eine noch konsequentere Ausnutzung von Einsparpotenzialen im Generikabereich. So zeigten die Preisvergleiche mit den Niederlanden, dass es hier nach wie vor "viel Luft nach unten" gebe.

Für den Patentmarkt halten die Experten die Wiedereinführung der Nutzenbewertung im sogenannten Bestandsmarkt für angebracht, wodurch sich auch bereits vor 2011 eingeführte Analogpräparate dem Wettbewerb stellen müssten.

(AFP)
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