Düsseldorf Arag: Versicherung nach dem Schaden

Düsseldorf · Das neue Rechtsschutz-Produkt des Düsseldorfer Versicherers bricht mit der versicherungstechnischen Logik. Die Konkurrenz wundert sich über die Praxis. Zudem hat das Angebot der Arag einige Fußangeln.

Der Rechtsschutzversicherer Arag hat ein eisernes Prinzip über Bord geworfen. Er bietet Verkehrsrechtsschutz, wenn der Schaden bereits passiert ist. "Das finde ich genial", sagt Daniela Mielchen von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). "Ich werde geblitzt oder überfahre eine rote Ampel und kann mir nachträglich noch Kostenschutz kaufen", freut sich die Fachanwältin aus Hamburg. Der Schutz ist tatsächlich einmalig. Denn bei allen anderen Versicherern gilt, dass es eine Absicherung nur für die Zukunft gibt.

Die Konkurrenz wundert sich. Denn ein solches Angebot führt dazu, dass nur Autofahrer diese Police kaufen, die gerade in einen Verkehrsstreit verwickelt sind. Daher wollen weder Allianz, noch Ergo, Roland oder die Signal-Iduna eine solche Police in ihr Angebot aufnehmen. In der Bewertung sind die Konkurrenten zurückhaltend. "Nach unseren ersten Einschätzungen sehen wir das Produkt kritisch - für den Versicherer und den Versicherungsnehmer", so die Ergo.

Tatsächlich hat die Arag eine Reihe von Fußangeln eingebaut. So ist "Verkehrsrechtsschutz Sofort" im Vergleich zu herkömmlichen Policen fünfmal so teuer, und der Versicherte muss den Vertrag mindestens drei Jahre durchhalten. Wer ein Auto hat, zahlt in der Zeit 687 Euro sowie 150 Euro Selbstbeteiligung, wenn er nicht einen Anwalt aus dem Netzwerk des Versicherers nutzt. Dafür erhält der Kunde die Absicherung eines einzigen Schadens aus der Vergangenheit. "Der Versicherer will sich natürlich davor schützen, dass ein Kunde kommt, der gleich mehrfach geblitzt wurde", so Mielchen. Zudem gilt die neue Police lediglich für drei Monate rückwärts und nur dann, wenn der Kunde noch keinen Anwalt beauftragt hat.

Damit sind nach Einschätzung der Expertin alle Streitigkeiten nach einem Unfall in der Praxis ausgeschlossen: "Wer nach einem Unfall meint, dass er unschuldig ist, oder grundsätzlich sein Recht wahren will, geht sofort zum Anwalt." Dagegen würde Ärger mit dem Versicherer immer erst nach geraumer Zeit deutlich werden. Mielichen: "Dann dürfte die Frist von drei Monaten meist abgelaufen sein."

Das scheinbar großzügige Arag-Angebot wird zudem weiter eingeschränkt. "Grundsätzlich machen wir bei unserem neuen Produkt eine individuelle Risikoprüfung", erklärt das Unternehmen auf Nachfrage. Kunden, die in ein Verfahren mit wenig Erfolgsaussichten oder hohem Streitwert verwickelt seien, würden nicht versichert. Nach dem Online-Antrag werde der Kunde persönlich kontaktiert, um seinen Fall individuell durchzusprechen.

Eine solche Vorabkontrolle sieht die Konkurrenz kritisch. "Der Versicherer kann also entscheiden, ob er das Risiko überhaupt versichert", sagt Christian Deißner vom Rechtsschutzversicherer Auxilia aus München. Da kommt schnell das Gefühl des Rosinenpickens auf. Tatsächlich bestätigt die Arag, dass die Aktion als Türöffner für Neukunden dienen soll und auf 5000 Kunden beschränkt ist.

Nach Einschätzung von Expertin Mielichen liegen die Anwalts- und Gerichtskosten bei Ordnungswidrigkeiten im Schnitt zwischen 500 und 1000 Euro. Damit dürfte das Arag-Produkt für viele Kunden ein reines Geldwechselgeschäft werden. Der erste Schadenfall "kostet" aufgrund der dreijährigen Laufzeit bis zu 837 Euro. "Trotzdem werde ich das Produkt empfehlen", sagt Mielichen. Denn in der Versicherungszeit sei der Kunde ja rundum geschützt. Zudem könnten die Kosten im Laufe eines Verfahrens durch Gutachter deutlich in die Höhe schnellen. "Heute verliert man den Führerschein schon mit acht Punkten. Daher rate ich Autofahrern, um jeden Punkt zu kämpfen", so die Fachanwältin.

(RP)
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