Stuttgart Anton Schlecker darf auf eine milde Strafe hoffen

Stuttgart · Im Strafprozess gegen Anton Schlecker könnte Tausenden von Mitarbeitern, die 2012 nach der Insolvenz ihren Job verloren, bald die Zornesröte im Gesicht stehen. Denn es sieht so aus, als dürfe der Angeklagte auf eine milde Strafe hoffen. Das Landgericht Stuttgart hat eine Liste mit Klagepunkten zusammengestellt, die Richter Roderich Martis fallenlassen möchte. Dem Vorhaben kann die Staatsanwaltschaft zustimmen, sie muss es nicht. Aber selbst wenn die Ankläger sich verweigern, dürfte das Urteil in diesen Punkten milde ausfallen als erwartet.

Ein Knackpunkt für die Höhe der Strafe ist der Zeitpunkt, zu dem die Zahlungsunfähigkeit des Schlecker-Imperiums absehbar gewesen sein könnte. Die Ankläger gingen zuletzt von Oktober 2010 aus, die Anwälte Schleckers pochten auf den April 2011, das Gericht sieht als richtigen Zeitpunkt Ende Januar 2011. Das würde bedeuten, dass Schlecker durch die Begleichung von Rechnungen für eine Logistikfirma seiner Kinder nicht einen Schaden von elf Millionen, sondern von weniger als einer Million Euro ausgelöst hätte. Damit würde sich der Vorwurf des vorsätzlichen Bankrotts gerade mal auf den Februar 2011 beziehen, von einem besonders schweren Fall wäre dann vielleicht auch keine Rede mehr. Das könnte die mögliche maximale Strafe gegen Anton Schlecker auf fünf Jahre halbieren.

Bei Lars und Meike Schlecker geht es um den Vorwurf der Beihilfe zum Bankrott und Untreue im eigenen Logistik-Unternehmen, bei dem sie sich angeblich haben Gewinne auszahlen lassen, obwohl die Gesellschaft Verluste machte. Ohne Strafe geblieben ist bisher schon Anton Schleckers Ehefrau Christa. Das Verfahren gegen sie wurde Ende Mai gegen Zahlung einer Geldauflage von 60.000 Euro eingestellt. Sie hat damit ziemlich genau das Geld zurückgegeben, das vor Jahren als Honorar von Konten einer Schlecker-Tochterfirma auf ihr Konto geflossen sein soll - für Beratungsleistungen, die die Mutter der Schlecker-Kompanie nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nie erbracht hat.

(gw)
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