Interview mit Ärzte-Chef Andreas Gassen "Terminservice beim Arzt? Wir haben Dringlicheres zu tun"

Berlin · Der Düsseldorfer Orthopäde Andreas Gassen ist seit 2014 Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Im Interview mit unserer Redaktion spricht er über die medizinische Versorgung der Flüchtlinge, die Notfallversorgung und die internen Querelen in der KBV.

 Andreas Gassen aus Düsseldorf ist seit 2014 Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Andreas Gassen aus Düsseldorf ist seit 2014 Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Foto: dpa

Spüren sie durch den Zustrom der Flüchtlinge eine höhere Auslastung der Arztpraxen?

Gassen Aktuell ist das noch nicht in der Breite zu spüren. Aber die Herausforderungen sind groß: Viele Flüchtlinge haben einen unklaren Impfstatus und möglicherweise chronische Erkrankungen. Es liegt in unserem Eigeninteresse, möglichst schnell zu handeln. Ansonsten können auch Ansteckungsrisiken entstehen. Perspektivisch muss man sagen, dass es für ein Gesundheitssystem nicht trivial ist, wenn plötzlich eine Million Menschen zusätzlich da sind. Auch heute sind die Wartezimmer schon voll.

Wie verträgt sich das mit der von der Bundesregierung geplanten Termingarantie ab dem 1. Februar 2016?

Gassen Der Aufbau der Terminservicestellen muss angesichts der hohen Zahl an Flüchtlingen, die zusätzlich versorgt werden müssen, überdacht werden. Wir benötigen ein Moratorium, weil wir im Moment einfach Dringlicheres zu tun haben. In diesem Jahr müssen vermutlich nahezu eine Million Menschen zusätzlich versorgt werden. Im Übrigen wird die Idee der Terminservicestelle auch durch eine Verschiebung nicht besser.

Ist die Ärzteschaft in der Lage, die Flüchtlinge auf dem in Deutschland üblichen Niveau zu versorgen?

Gassen Die Bereitschaft in der Ärzteschaft dazu ist groß. Wer aber heute schon 50 oder 60 Stunden pro Woche arbeitet, ist in seinen zusätzlichen Kapazitäten limitiert. Die Kollegen werden tun, was möglich ist. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind bereit und in der Lage, die Versorgung sicherzustellen. Man wird aber auch über den Vergütungsanspruch sprechen müssen, der daraus erwächst.

Bei der Notfallversorgung entscheiden sich die Patienten eher für die Krankenhäuser als für die Angebote der Praxis-Ärzte. Woran liegt das?

Gassen Das liegt bestimmt nicht daran, dass es keinen ärztlichen Bereitschaftsdienst gibt. Der wird mit sehr viel Aufwand von den Kassenärztlichen Vereinigungen sichergestellt. In Teilen ist der Bereitschaftsdienst vielleicht nicht bekannt genug. Man darf auch nicht unterschätzen, dass es Krankenhäuser gibt, die mit ihren Diensten regelrecht werben und die Notfallpatienten am Wochenende gerne nehmen. Über 40 Prozent der Krankenhausfälle resultieren schließlich aus Notaufnahmen. Jedenfalls ist es nicht zu akzeptieren, dass die Krankenhäuser für ihre Notdienste eine vielfach höhere Vergütung fordern als die Vertragsärzte.

Warum kooperieren Kliniken und Praxen nicht mehr?

Gassen Die Krankenhauslandschaft ist so heterogen, dass uns da einheitliche Lösungen nicht gelingen werden. Wir sollten aber Möglichkeiten zur Zusammenarbeit nutzen, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Wenn wir feststellen, dass wir in räumlicher Nähe zwei Notdienstangebote haben, dann sollten wir uns da besser abstimmen. Notfallpraxen an Krankenhäusern zu etablieren, kann da eine Lösung sein. Das wird aber nicht überall funktionieren.

Welche Chancen sehen Sie durch Digitalisierung im Gesundheitswesen?

Gassen Das System kann effizienter werden. Die Patienten werden sich auch Wege zum Arzt sparen können. Denkbar sind telemedizinische Kontrollen von Herzschrittmachern. Man wird auch ohne Qualitätsverluste CT- oder MRT-Aufnahmen zentral auswerten lassen können. Dies kann man sich auch bei Labordaten und anderen Befunden vorstellen.

Warum tut sich die Ärzteschaft mit dem E-Health-Gesetz so schwer?

Gassen Das E-Health-Gesetz zur Datenübermittlung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir fürchten aber, dass die Telematik-Infrastruktur nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen wird. Daher ist das starre Datum zum Start problematisch, zumal es auch noch mit hohen Strafen belegt ist.

Dafür gibt es Extra-Honorare, wenn ein Arzt es schafft, einen Arztbrief digital zu versenden . . .

Gassen Das klingt natürlich banal, dass es Geld dafür gibt, einen Arztbrief digital zu versenden. Aber sie brauchen eine entsprechende Infrastruktur in der Praxis und müssen die Vertraulichkeit des Inhalts wahren. Daher ist eine Extra-Vergütung angemessen.

Der Chef des Hausärzteverbandes sagt: Die Querelen in der KBV würden zeigen, dass die Körperschaft vor allem mit sich selbst beschäftigt sei und mit dem Erhalt von Macht und Einfluss. Die Versorgung der Patienten stehe weniger im Vordergrund. Ist das so?

Gassen Die Kritik kann ich so nicht unterschreiben. Es gibt aber ein Fünkchen Wahrheit. Wir haben einen großen Teil unserer Zeit mit Selbstbetrachtung verbracht. Das war zum Teil berechtigt, zum Teil überzogen. Wir sind nun auf einem guten Weg, zur Sacharbeit zurückzukehren. Das nehme ich auch aus den Sitzungen der vergangenen Wochen verstärkt wahr.

Auf welcher Seite stehen Sie in der Debatte um die Sterbehilfe?

Gassen Persönlich und als Arzt bin ich der Meinung, dass in den Fällen, in denen ein Patient unter einer unheilbaren, tödlichen Krankheit leidet und schwerstes Leiden durch einen Suizid beenden möchte, die ärztliche Assistenz zur Selbsttötung erlaubt sein sollte. Die Hilfestellung des Arztes sollte freiwillig sein. Aus meiner Sicht darf es nicht sein, dass ein Arzt in diesen wenigen, streng definierten Einzelfällen strafrechtlich belangt wird. Dann wären verzweifelte Patienten gezwungen, andere Wege beispielsweise im Ausland zu suchen. Ich teile hier die Ansicht, die insgesamt 107 Bundestags-Abgeordnete um Herrn Lauterbach, Frau Reimann und Herrn Hintze in einem Antrag formuliert haben, der nächste Woche beraten wird.

Mit Andreas Gassen sprach Eva Quadbeck.

(qua)
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