Berlin Nahles begrenzt Leiharbeit auf 18 Monate

Berlin · Die Arbeitsministerin lässt aber Ausnahmen für tarifgebundene Unternehmen zu. Dennoch protestiert die Industrie.

Andrea Nahles - Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion
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Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat mit ihrem Gesetzentwurf zur stärkeren Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen die Wirtschaft gegen sich aufgebracht. Arbeitgeber-Präsident Ingo Kramer verurteilte den Entwurf, den Nahles gestern zur Abstimmung ans Kanzleramt geschickt hat, als "praxisfremd, hochbürokratisch und unsinnig". Die Unternehmen stoßen sich vor allem an acht neuen gesetzlichen Kriterien, anhand derer künftig festgestellt werden kann, ob es sich bei einem billig entlohnten Werkvertrag in Wahrheit nicht doch um einen Arbeitsvertrag handelt, der besser bezahlt werden müsste. Zudem wehren sich die Arbeitgeber gegen neue Informationsrechte der Betriebsräte bei Werkverträgen.

Nach eigenen Angaben setzt Nahles mit dem Gesetzentwurf nur Vorgaben des Koalitionsvertrages um. Die Wirtschaft dagegen meint, der Entwurf gehe weit über die Koalitionsvereinbarung hinaus. Im parlamentarischen Verfahren dürfte die Union daher noch Änderungen durchsetzen. Das Kabinett soll den Entwurf am 16. Dezember beschließen, der Bundestag soll ihn bis Mitte 2016 billigen.

Künftig sollen Leiharbeitnehmer eigentlich nur noch maximal 18 Monate lang in einem Betrieb tätig sein dürfen. In vielen Industriebranchen sind bisher durchaus auch längere Phasen üblich. Die Ministerin will den Unternehmen diese Möglichkeit auch künftig nicht vollends versperren: Wenn Tarifverträge eine längere Höchstüberlassungsdauer vorsehen, dann sei auch das noch möglich - aber eben nur für Unternehmen, die Mitglied einer Tarifgemeinschaft sind und entsprechende Tarifverträge ausgehandelt haben.

So geht Nahles auch bei der Entgeltregelung für Leiharbeitnehmer vor: Generell soll gelten, dass sie spätestens nach neun Monaten genauso bezahlt werden müssen wie die Stammbelegschaft. Gibt es aber einen Tarifvertrag, der davon abweicht, darf die Frist, ab der das "Equal Pay" gelten soll, auf zwölf Monate verlängert werden.

Über Werkverträge im Unternehmen sollen die Betriebsräte künftig mehr erfahren als bisher. Das Gesetz schreibt vor, dass die Arbeitnehmervertreter über Zahl und vertragliche Grundlagen der Werkarbeitnehmer unterrichtet werden müssen. Ausgehend von bestehenden Gerichtsurteilen legt Nahles zudem acht Kriterien fest, anhand derer künftig festgestellt werden kann, ob die Voraussetzungen für einen Werkvertrag noch erfüllt sind. Zudem schafft Nahles die so genannte "Vorratsverleiherlaubnis" ab. Diese Regelung machte es Arbeitgebern bisher möglich, einer Sanktion zu entgehen, wenn sie zu Unrecht Werkarbeitnehmer eingesetzt hatten und beim Zoll deshalb aufgeflogen waren. Nach der Regelung konnten sie betroffene Arbeitnehmer bisher einfach im Nachhinein als Leiharbeitnehmer deklarieren.

(mar)
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