Köln Altersunterschied begründet niedrige Witwenrente

Köln · Ein Arbeitgeber kann die Witwenrente dem Arbeitsgericht Köln zufolge bei einem großen Altersunterschied zwischen Ehepartnern kürzen. Es handele sich dabei nicht um eine unzulässige Benachteiligung wegen des Alters, teilte das Gericht mit.

In dem Fall war es um einen Betriebsrentner gegangen, der im Alter von 70 Jahren gestorben war. Seine fast 30 Jahre jüngere Ehefrau konnte danach Witwenrente beanspruchen - die wegen des großen Altersunterschiedes allerdings um 70 Prozent gekürzt wurde. Der Arbeitgeber hatte diesen Fall so vorher in der Pensionsordnung geregelt. Dagegen klagte die Witwe. Das Gericht nahm zwar an, dass es sich um eine Benachteiligung wegen des Alters handele. Diese sei aber gerechtfertigt (Az.: 7 Ca 6880/15).

(dpa)
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