Umfrage in Landesparlamenten 12 von 16 Bundesländern werden Schuldengrenze reißen

Berlin · Obwohl sie damit gegen das Grundgesetz verstoßen werden, werden zwölf der 16 Bundesländer 2020 die Schuldenbremse nicht einhalten. Das ist das Ergebnis einer Umfrage unter Abgeordneten aller 16 Länderparlamente.

12 von 16 Bundesländern werden Schuldengrenze reißen
Foto: Landesrechnungshof, NRW-Finanzministerium, | Grafik: dpa, Ferl

Das "Handelsblatt" veröffentlichte die Umfrage. Konsequenzen befürchten die Landespolitiker deshalb aber nicht. In der Umfrage des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) trauten die Politiker lediglich vier Bundesländern mehrheitlich zu, 2020 die Nullverschuldungs-Grenze zu erreichen. 81 Prozent aller Landespolitiker sind überzeugt, dass Bayern 2020 die Schuldenbremse einhält. Bei Baden-Württemberg sind es 66, bei Sachsen 56, bei Hessen 53 Prozent. Gerade kleine, hochverschuldete Länder würden die Schuldengrenze reißen, antworteten den Angaben zufolge die Befragten.

Gerade mal 2,2 Prozent aller Landespolitiker glauben, Bremen werde 2020 die Schuldenbremse einhalten. Beim Saarland sind es nur 5,2 Prozent, bei Berlin acht Prozent, aber auch bei NRW nur zwölf Prozent

"Skepsis durchaus berechtigt"

"Die Länderparlamentarier glauben offenbar nicht, dass die aktuell günstige Finanzlage durch hohe Steuereinnahmen und Nullzinsen bis 2020 und darüber hinaus fortgeschrieben werden kann", sagte ZEW-Forscher Friedrich Heinemann dem "Handelsblatt". "Diese Skepsis ist berechtigt angesichts hoher zukünftiger Pensionslasten, die auf die Länderhaushalte zurollen."

Für den Fall, dass einzelne Länder 2020 die Schuldenbremse brechen, rechne nur eine Minderheit der Landespolitiker mit Konsequenzen. Rund 30 Prozent erwarteten in diesem Fall Ausgleichszahlungen anderer Länder, 22 Prozent eine Lockerung der Schuldenbremse. Nur 25 Prozent befürchten Sanktionen.

Fehlende Sanktionen werden zum Problem

"Es zeigt sich, dass das Fehlen von Sanktionen eine Achilles-Ferse der Schuldenbremse ist", sagte Heinemann. Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse gesteht dem Bund ab dem Jahr 2016 nur noch eine strukturelle Kreditaufnahme von höchsten 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung zu, die Bundesländer dürfen ab 2020 keinerlei strukturelle Neuverschuldung mehr aufweisen.

Im Zuge der Bund-Länder Verhandlungen über die Finanzbeziehungen waren Hoffnungen laut geworden, dass die Länder durch eine Neuordnung eher in die Lage versetzt werden, die Schuldenbremse einzuhalten. Bei den Verhandlungen war am Freitag ein Durchbruch erzielt worden, der Zahlungen des Bundes ab 2020 von jährlich gut 9,5 Milliarden Euro an die Länder vorsieht. Im Jahr davor werden der bisherige Finanzausgleich und der Solidarpakt II auslaufen.

(felt/AFP)
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