Fußballer und GdP bürgen Pechstein für BGH-Verfahren gerüstet

Die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein (Berlin) ist für die Fortsetzung ihres Rechtsstreits mit dem Weltverband ISU vor dem Bundesgerichtshof (BGH) finanziell nun offenbar doch gerüstet.

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Foto: dpa/Michael Kappeler

Einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ/Dienstag-Ausgabe) zufolge bürgen die internationale Fußballprofi-Vereinigung FIFPro und die Gewerkschaft der Polizei (GdP/Bereich Bundespolizei) für das anstehende Verfahren mit jeweils 20.000 Euro für die insgesamt 70.000 Euro betragenden Anwaltskosten. Zuvor waren durch Pechsteins privaten Spendenaufruf vor rund zwei Wochen schon 30.000 Euro eingegangen.

Die ISU klagt vor dem BGH gegen die Zulassung von Pechsteins Klage auf Schadenersatz wegen ihrer Dopingsperre in Höhe von 4,4 Millionen Euro. Das Landgericht München hatte zu Jahresbeginn dem entsprechenden Antrag von Deutschlands Rekord-Olympionikin in der vorherigen Instanz stattgegeben und damit zugleich ein großes Fragezeichen hinter die bisherige Praxis der Sportgerichtsbarkeit gesetzt.

Über die privaten Spenden hinaus hätten Pechstein nach eigener Darstellung die Kosten für ihre anwaltliche Verteidigung beim BGH gegen den ISU-Einspruch überfordert. Die bisherigen Bemühungen um ihre Rehabilitierung hätten ihre finanziellen Reserven bereits verbraucht.

Die FIFPro engagiert sich auch aus grundsätzlichen Erwägungen für Pechstein. "Claudia Pechstein hat gefragt: Gibt es Unterstützung? Wir antworten: ja", sagte der für politische Angelegenheiten in Europa zuständige FIFPro-Direktor Jonas Bär-Hoffmann der FAZ: "Zusätzlich zur finanziellen erhält sie unsere moralisch-politische Unterstützung. Denn über den Einzelfall hinaus ist dieses Verfahren von herausragender Relevanz für den Sport und die Sportlerinnen und Sportler." Die GdP-Unterstützung beruht auf Pechsteins Anstellung als Polizeihauptmeisterin bei der Bundespolizei.

(sid)
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