Dopingfall wird zum Wettlauf der Mediziner Blutforscher entlasten Pechstein

Berlin/Düsseldorf (RPO). Der Dopingfall der Eisschnellläuferin ist zum Wettkampf der Mediziner geworden. Eine Erbkrankheit soll erklären, warum sie so ungewöhnliche Blutwerte besitzt. Doch Skeptiker bleiben unbeeindruckt.

Hier erklären Wissenschaftler ihre Unschuld
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Die Form der roten Blutkörperchen bei Claudia Pechstein steht im Mittelpunkt des Streits um die Dopingvorwürfe gegen die ehemalige Eissschnellläuferin. Eine Gruppe von Blutforschern um Professor Gerhard Ehninger hat herausgefunden, dass Pechstein von der Kugelzell-Anomalie (heriditäre Sphärozytose) betroffen sei. Diese Krankheit betrifft etwa einen von 5000 Menschen. Bei ihm sind die Blutkörperchen nicht konkav mit eingedellten Flächen, sondern stärker kugelförmig aufgebaut. Der Defekt in der Zellmembran sorgt dafür, dass die roten Blutkörperchen früher zugrunde gehen als gewöhnlich.

Dieses Absterben der Blutkörperchen gleicht der Körper durch vermehrte Produktion von so genannten Retikulozyten aus, erklärte Ehninger, Vorsitzender der deutschen Gesellschaft für Hämatologie. Retikulozyten sind junge Blutkörperchen aus dem Knochenmark, die sich binnen zwei Tagen zu "richtigen” Blutkörperchen entwickeln. Wer diese Vorläufer vermehrt im Blut hat, ist potentiell Doping verdächtig. Ein hoher Anteil von roten Blutkörperchen sorgt für eine bessere Sauerstoffversorgung ­ und damit für mehr Leistung.

Pechsteins Blutwerte seien untypisch für ein Doping mit EPO und sprächen eher für die Kugelzellanomalie, erklärte der Hämatologe ­ und die Doping-Fahnder ergänzten sofort, dass das auch nicht der Vorwurf gegen Pechstein sei. Veränderungen im Blutbild können auch Ergebnis anderer Formen des Dopings sein.

Die fünfmalige Olympiasiegerin aus Berlin war von der Internationalen Eisschnelllauf-Union (Isu) für zwei Jahre gesperrt worden, weil bei einer anlässlich der WM 2009 in Hamar (Norwegen) entnommenen Blutprobe eine auffällige Konzentration junger Blutkörperchen festgestellt worden war. Ihr Einspruch vor dem Internationalen Sportgerichtshof Cas hatte keinen Erfolg. Deshalb durfte sie nicht bei den Olympischen Spielen antreten.

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