Frankfurt/Main Teilausschluss für Fans von Eintracht Frankfurt

Frankfurt/Main · Fußball-Bundesligist Eintracht Frankfurt muss aufgrund der Ausschreitungen seiner Fans im Pokalspiel beim 1. FC Magdeburg im August bei zwei kommenden Heimspielen auf Teile seiner Anhänger verzichten. Das entschied das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes. Sowohl das Bundesligaspiel gegen Bayern München am 15. Oktober als auch das DFB-Pokalspiel gegen den FC Ingolstadt am 25. Oktober werden unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit ausgetragen.

Zusätzlich darf der Bundesliga-Fünfte in der Rückrunde nur noch personalisierte Tickets für Auswärtsspiele vergeben, muss pro Gastspiel mindestens 50 eigene Ordner einsetzen und dem FC Ingolstadt eine Entschädigung für entgangene Zuschauereinnahmen zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Fans der Eintracht hatten beim Pokalspiel in Magdeburg am 21. August zu Beginn der zweiten Halbzeit unter anderem zwei Raketen aus ihrem Zuschauerbereich in einen benachbarten Zuschauerblock abgefeuert. Schiedsrichter Markus Schmidt (Stuttgart) hatte das Spiel für rund elf Minuten unterbrochen.

Beim Pokalspiel gegen den FCI dürfen nur Sitzplatz-Dauerkarteninhaber und Gästefans ins Stadion.

(sid)
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