Köln Hooligan-Prozess: Staatsanwalt will Bewährungsstrafe

Köln · Im Kölner Hooligan-Prozess ist die Staatsanwaltschaft hart mit der "Subkultur" gewalttätiger Fangruppen ins Gericht gegangen. Es sei falsch, hier von einer "Fankultur" zu sprechen, sagte Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn in seinem Plädoyer. Vielmehr handele es sich um einen "subkulturellen Raum, der nach eigenen Regeln funktioniert" und von der Annahme ausgehe: "Für uns gelten die Gesetze nicht." Gewalt unter rivalisierenden Ultra-Gruppen könne nicht toleriert werden: "Die Einlassung ,Wir wollten uns unter Ultras kloppen' nutzt nichts vor dem Gesetz."

Drei Kölner Fans nach Fanbus-Attacke vor Gericht
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Foto: dpa, obe fdt

Für die drei Angeklagten forderte Willuhn Bewährungsstrafen von zehn, neun und acht Monaten. Strafmildernd sei unter anderem zu berücksichtigen, dass die Angeklagten gestanden und sich nun schon seit Jahren von der Fangruppe "Wilde Horde" ferngehalten hätten, sagte er. Die Verteidiger forderten deutlich niedrigere Bewährungsstrafen.

Zwei Angeklagte hatten gestanden, im März 2012 auf der Autobahn einen Bus mit Gladbach-Fans bedrängt zu haben, bis dieser auf einen Parkplatz abbog. Der dritte Angeklagte soll dort andere Ultras zur Gewalt angestachelt haben, bis sich herausstellte, dass in dem Bus keine gegnerischen Ultras saßen, sondern ganz normale Fußballfans. An der Beschädigung des Busses beteiligten sich die Angeklagten nicht. Das Urteil wird morgen gesprochen.

(dpa)
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