Gericht schmettert Deal im Prozess ab Ullrich droht Gefängnisstrafe

Weinfelden · Der ehemalige Tour-de-France-Sieger Jan Ullrich (41) muss für seinen Autounfall unter Alkoholeinfluss mehr denn je eine Gefängnisstrafe fürchten. Das Bezirksgericht im Schweizer Weinfelden ordnete am Dienstag an, den Fall noch einmal aufzurollen. Ullrich soll neben Alkohol auch Valium im Blut gehabt haben und laut Gutachten noch schneller gefahren sein als ursprünglich angenommen.

Jan Ullrich vor Gericht
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Foto: afp, fc/tlr

An einen Deal zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung über eine 18-monatige Haftstrafe, die für vier Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden sollte, sowie eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Schweizer Franken (ca. 9700 Euro) hielt sich das Gericht nicht. Die vorgelegte Anklageschrift wurde nicht genehmigt und zur Überprüfung an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen.

Ein Gutachten zog zudem die Aussagen des tief gefallenen Radstars zum Unfallhergang in Zweifel, so dass diese im Nachhinein als Schutzbehauptung gewertet werden könnten. Wann es zu einer weiteren Verhandlung und zur Urteilsfindung kommt, blieb zunächst unklar.

Ullrich, der sich zuvor vor Gericht reumütig gegeben hatte ("Das war dumm, ich schäme mich"), reagierte auf den überraschenden Verlauf das Sitzungstages mit Unverständnis: "Ich bin enttäuscht."

Alkohol und Valium im Blut

Ullrichs Blut enthielt, wie erst am Dienstag bekannt wurde, zum Unfallzeitpunkt neben 1,8 Promille Alkohol auch 700 Mikrogramm Valium. Therapeutisch normal seien laut Gerichtspräsident Pascal Schmid nur bis zu 200 Mikrogramm.

Bei der Kombination des schweren Beruhigungsmittels mit Alkohol, von der Ärzte dringend abraten, verstärken sich die möglichen Nebenwirkungen wie Tagesschläfrigkeit und eingeschränkte Aufmerksamkeit.

Ullrich hatte am 19. Mai 2014 mit stark überhöhter Geschwindigkeit den schweren Autounfall verursacht. Zwei Personen wurden bei dem Crash in Mattwil im Schweizer Kanton Thurgau verletzt und mussten ins Krankenhaus gebracht werden, Ullrich selbst blieb unversehrt. Der Sachschaden der drei demolierten Autos belief sich auf etwa 68.000 Euro.

Ursprünglich war angenommen worden, Ullrich habe den Unfall mit 139 km/h verursacht. Ein weiteres Gutachten geht nun von 142 km/h aus — drei Kilometer, die Ullrich teuer zu stehen kommen könnten. Ab 140 km/h — erlaubt waren 80 km/h — würde seine Fahrt nach Schweizer Recht unter den Tatbestand der Raserei fallen, die eine Mindeststrafe von einem Jahr nach sich zieht.

Ullrich war wegen eines Verkehrsdeliktes aus dem Jahr 2007 (überhöhte Geschwindigkeit) vorbestraft. Seine Fahrt unter Alkoholeinfluss in Freiburg aus dem Jahr 2002 konnte das Gericht nicht mehr berücksichtigen.

(sid)
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