Paralympics Weitere 84 russische Athleten scheitern vor Gericht

Bonn · Das Landgericht Bonn hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von 84 weiteren russischen Behindertensportlern gegen das Internationale Paralympische Komitee (IPC) zurückgewiesen. Die Athleten wollten am Dienstag ihre Startberechtigungen für die Paralympics in Rio de Janeiro erstreiten.

Dies hatten zehn Russen bereits am Vortag erfolglos versucht. Das IPC hatte Russlands Behinderten-Sportverband (RPC) wegen Staatsdopings in dem Land komplett ausgeschlossen. Das IPC sitzt in Bonn. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, gibt es keinen Anspruch der Athleten gegen das IPC auf den Start bei den Paralympics. Das Gericht widersprach der Auffassung der Sportler, dass zwischen den Athleten und dem IPC ein entsprechender Vertrag oder ein vertragliches Vorverhältnis bestehe. Maßgeblich sei vielmehr, dass die Nominierung für die Paralympics für russische Sportler in der Regel durch den heimischen Verband RPC erfolge und nicht durch das IPC. Darüber hinaus habe das IPC den Ausschluss von Russlands paralympischen Athleten "nachvollziehbar mit dem Vorwurf des organisierten Staatsdopings in Russland begründet".

(lnw)
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