Paralympics 2016 Russische Athleten scheitern vor Gericht

Bonn · Das Landgericht Bonn hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von zehn behinderten Sportlern aus Russland gegen das Internationale Paralympische Komitee (IPC) mit Sitz in Bonn zurückgewiesen.

Paralympics 2016:
Foto: dpa

Wie das Gericht am Montag mitteilte, wollten die Athleten damit ihre Zulassung zu den Paralympics in Rio de Janeiro erstreiten. Das IPC hatte Russlands Behinderten-Sportverband (RPC) wegen Staatsdopings in ihrem Land komplett ausgeschlossen.

Es gebe keinen Anspruch der Athleten gegen das IPC auf Start bei den Paralympics, hieß es in der Mitteilung des Gerichts. Das Gericht teile insbesondere die Auffassung der zehn Sportler nicht, dass zwischen ihnen und dem IPC ein entsprechender Vertrag oder ein vertragliches Vorverhältnis bestehe. Maßgeblich sei, dass die Nominierung für die Paralympics für russische Sportler in der Regel durch den RPC erfolge und nicht durch das IPC.

Darüber hinaus habe das IPC den Ausschluss von Russlands paralympischen Athleten laut Gericht "nachvollziehbar mit dem Vorwurf des organisierten Staatsdopings in Russland begründet".

(dpa)
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