Olympia 2016 Sperre von russischen Ex-Dopern ist rechtswidrig

Berlin · Für den Sportrechtsexperten Michael Lehner ist die Entscheidung des Internationalen Olympischen Komitees (IOC), ehemaligen russischen Dopingsündern vom Start bei den Olympischen Spielen in Rio auszuschließen, nicht haltbar.

 Julia Stepanowa erfüllt laut IOC "nicht die ethischen Anforderungen um an olympischen Spielen" teilzunehmen.

Julia Stepanowa erfüllt laut IOC "nicht die ethischen Anforderungen um an olympischen Spielen" teilzunehmen.

Foto: dpa, mkx nic

"Der internationale Sportgerichtshof CAS hat juristisch klar gesagt, dass es nach dem Ende einer Strafe keine 'Nachstrafe' geben darf. Und die CAS-Entscheidung gilt weiterhin", sagte Lehner dem sid.

Am Sonntag hatte das IOC auf eine Sperre aller russischen Sportler bei den Olympischen Spielen in Rio de Janeiro (5. bis 21. August) verzichtet. Sportler, die gegenüber ihren jeweiligen Weltverbänden den Nachweis erbringen können, nicht in das russische Staatsdopingsystem involviert gewesen zu sein, dürfen in Rio starten. Im Gegensatz zu Dopingsündern aus anderen Ländern will das IOC russischen Athleten nach einer Dopingsperre den Start in Rio allerdings verwehren.

Dies war auch die Begründung, warum das IOC Whistleblowerin Julia Stepanowa eine Teilnahme in Rio untersagte. Die 800-m-Läuferin erfülle "nicht die ethischen Anforderungen um an olympischen Spielen" teilzunehmen. Selbst bei einer erfolgreichen Klage hätte Stepanowa allerdings keine Chance auf einen Rio-Start, da sie nicht vom russischen olympischen Komitee für Rio nominiert wurde.

Die russischen Verantwortlichen betonten zwar, als Verband nicht gegen die Entscheidung vorgehen zu wollen, ließen den einzelnen betroffenen Athleten, insgesamt mehr als ein Dutzend, den individuellen Gang vor den CAS aber offen.

2011 hatte der CAS die sogenannte "Osaka-Regel" des IOC gekippt, wonach Dopingsündern nach Ende der Sperre bei den folgenden beiden Olympischen Spielen nicht an den Start gehen dürften. Der CAS hatte damals festgestellt, dass die Regel eine Doppelbestrafung darstelle und nicht mit dem Welt-Anti-Doping-Code im Einklang stehe.

Einer der CAS-Richter damals war Richard McLaren. Der Kanadier hatte in in der vergangenen Woche in seinem Bericht aufgedeckt, dass es im Zeitraum zwischen Ende 2011 und August 2015 flächendeckendes Doping in Russland unter Mithilfe des Sportministeriums und des staatlichen Geheimdienstes FSB gegeben habe.

(sid)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort