Olympische Sommerspiele "Hashtag-Verbot" verunsichert deutsche Athleten

Rio de Janeiro · Jens Behler klingt ein bisschen deprimiert. "Ich habe mir seit Tagen die Finger wund getippt, aber die Leute wollen nicht verstehen", sagt der Leiter Digitale Kommunikation des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Es geht um das "Hashtag-Verbot", oder, wie der DOSB sagt, um das "angebliche" Verbot durch den Dachverband und das Internationale Olympische Komitee (IOC) für die Rio-Spiele.

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Foto: afp

Eigentlich, sagt Behler im Gespräch mit dem Sport-Informations-Dienst, gibt es diese Art von Zensur gar nicht. Das stellte auch Michael Vesper, Chef de Mission der deutschen Olympiamannschaft, am Dienstag klar. "Es gibt kein Social-Media- und kein Hashtag-Verbot durch den DOSB. Weder gegenüber Athletinnen und Athleten noch gegenüber Privatpersonen, Gemeinden, Medien, Institutionen etc.", teilte Vesper mit. Es war der verzweifelte Versuch, eine aus dem Ruder gelaufene Debatte einzufangen.

Mit angestoßen hatte diese der Sprinter Sven Knipphals mit einem Facebook-Eintrag, in dem er sich über Regel 40 der IOC-Charta echauffierte. Diese besagt unter anderem, dass Sponsoren keine Wörter benutzen dürfen, "die eine Assoziation mit den Olympischen Spielen erwecken", wie etwa: Olympia, olympisch, Spiele, Rio, 2016 oder Sommer.

"Gestern war mein letzter vor ", schrieb Knipphals deshalb, und griff die Verbände an: "Danke an den und das für gar nichts!" Dafür gab es bis Dienstagabend fast 4000 "Likes" und viele zustimmende Kommentare ("Athleten wehrt euch!"). Diskus-Olympiasieger Robert Harting sprach sogar vom "Post des Jahres".

Behler schüttelte den Kopf. "Es ist das Schlimmste für uns, wenn die Athleten verunsichert sind", sagt er. Es sei "sehr, sehr schade", wenn Olympia-Teilnehmer wie die Fußballerin Alex Popp wegen "Rule 40" komplett auf Nachrichten bei Social Media verzichten wollten, "um einfach einen Fehler zu vermeiden", wie Popp schrieb. Dabei habe es für Verbände und Athleten im Vorfeld Schulungen gegeben darüber, wie die Regel zu interpretieren sei, sagt Behler. Aufgrund der aktuellen Entwicklung schickte der DOSB am Dienstag allen Startern noch einmal eine aufklärende E-Mail.

Vesper betonte, dass Regel 40 nur "eine kommerzielle Ausnutzung der Aufmerksamkeit der Olympischen Spiele durch Unternehmen, die sich als Trittbrettfahrer betätigen", einschränke. Hashtags wie "#Rio2016" oder "#WirfuerD" dürften "ohne kommerzielle Absichten" von jedermann, jederzeit verwendet werden. Allerdings: Bei einer Verletzung der Regel droht den betroffenen Athleten im schlimmsten Fall die Disqualifikation. Viele Sportler stören sich an der Bestimmung, sind sie doch auf die Unterstützung ihrer Sponsoren angewiesen.

IOC und DOSB dagegen wollen ihre Partner schützen und sogenanntes "ambush marketing" verhindern. Das komme den Athleten indirekt sogar zugute, meint Sportrechtler Martin Nolte von der Kölner Sporthochschule. "Die Sportler profitieren von der Vermarktung der Spiele durch IOC und DOSB, zum Beispiel über das Sporthilfesystem", sagte er dem SID. Die Interpretation, dass Athleten private Posts zum Thema Olympia verboten seien, wie Knipphals nahelegte, nennt er "totalen Müll".

(sid)
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