Mord-Urteil Strafverfolger wollen längere Haftstrafe für Pistorius erwirken

Der wegen Mordes zu sechs Jahren Haft verurteilte südafrikanische Paralympicssieger Oscar Pistorius muss womöglich doch länger im Gefängnis bleiben. Die nationale Strafverfolgungsbehörde kündigte am Donnerstag an, gegen das Urteil des Berufungsgerichtes in Pretoria von Anfang Juli in Berufung zu gehen.

Fotos: Oscar Pistorius erhält Urteil für Tötung von Reeva Steenkamp
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Oscar Pistorius nimmt Urteil in Pretoria entgegen

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Foto: ap, DF

Das Urteil sei "schockierend milde" ausgefallen und stünde nicht im Verhältnis zur Tat, teilte die National Prosecuting Authority (NPA) mit. Pistorius hatte 2013 seine Lebensgefährtin Reeva Steenkamp erschossen und erhielt dafür eine sechsjährige Haftstrafe.

Richterin Thokozile Masipa war beim Strafmaß neun Jahre unter der von der Anklage geforderten Strafe von 15 Jahren geblieben. In der Begründung führte sie einige strafmildernde Umstände an, darunter auch die von der Verteidigung vorgebrachte Möglichkeit einer Verwechslung.

Der im Südafrika verwendete Mord-Begriff entspricht im deutschen Rechtssystem dem Tatbestand des Totschlags. In erster Instanz war der unterhalb der Knie amputierte Prothesensprinter wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, allerdings hatte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Einspruch gegen das milde Urteil eingelegt.

(sid)
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