Widerstand Leichtathleten wollen Anti-Doping-Gesetz anfechten

Einige deutsche Leichtathleten haben sich für eine Klage gegen das seit Jahresbeginn geltende Anti-Doping-Gesetz entschieden. Das sagte Diskuswerferin Nadine Müller der "Mitteldeutschen Zeitung".

Nadine Müller freut sich über WM-Bronze in Peking
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Müller freut sich über Bronze und küsst ihren Bizeps

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Foto: dpa, nic

"Wir werden vor das Bundesverfassungsgericht ziehen", sagte die 30 Jahre alte Bronzemedaillen-Gewinnerin der WM 2015. In der jetzigen Form wollen die Athleten das Gesetz demnach nicht hinnehmen. Einen Termin für die Einreichung der Klage in Karlsruhe gebe es aber noch nicht.

Der Bundestag hatte das Anti-Doping-Gesetz im November gegen Widerstand aus großen Teilen des organisierten Sports verabschiedet. Erstmals droht der Staat dopenden Sportlern strafrechtliche Sanktionen und Haftstrafen bis zu drei Jahren an. Hintermänner müssen in besonders schweren Fällen sogar mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen.

Unter anderem der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) hatte sich stets grundsätzlich für das Gesetz ausgesprochen, von einigen Sportlern aus den Reihen des DLV kam jedoch deutliche Kritik, auch von einer Klage war bereits im vergangenen Jahr die Rede.

Vor allem gegen die im Gesetz enthaltene uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit gehen die Sportler laut Müller nun weiterhin auf die Barrikaden, da nun schon der Fund einer einzigen Tablette oder Pille eines Dopingmittels Konsequenzen haben kann. Dies könne Saboteure auf den Plan rufen, die sauberen Athleten verbotene Mittel unterschieben wollen.

Eine minutiöse Überwachung der eigenen Ausrüstung, um ein solches Szenario zu verhindern, sei einfach nicht möglich. Die Sportler befürchten, dass künftig Unschuldige der Strafverfolgung ausgesetzt werden. Ähnliche Bedenken hatte auch Diskus-Olympiasieger Robert Harting, der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) äußerte Vorbehalte.

Allerdings wurde das Gesetz im Vergleich zur ursprünglichen Fassung in eben diesem Punkt noch entschärft. Dem Sportler muss nachgewiesen werden, dass der Besitz verbotener Mittel auch der Dopingabsicht diente. "Wir greifen damit die Sorge einiger Sportler auf, die sich davor fürchten, straffällig zu werden, weil ihnen jemand unbemerkt ein Dopingmittel in die Tasche untergeschoben hat", hatte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gesagt, der beim Entschluss für das Gesetz im November von einem "sportpolitisch historischen Tag" sprach.

(sid)
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