Leichtathletik Dopingsperre gegen Andrianowa aufgehoben

Lausanne · Der internationale Sportgerichtshof CAS hat die Sperre gegen die russische Leichtathletin Tatjana Andrianowa aufgehoben. Grund dafür ist, dass die Frist von acht Jahren für eine Nachkontrolle ihrer Dopingprobe von 2005 im vergangenen Jahr bereits abgelaufen war.

Die Mittelstrecken-Läuferin wurde 2005 nach dem Gewinn der Bronzemedaille über 800 m bei der WM in Helsinki getestet, die Probe war negativ. Zehn Jahre später, im August 2015, wurde die Probe erneut analysiert und das verbotene Steroid Stanozolol nachgewiesen. Daraufhin sperrte der russische Leichtathletik-Verband ARAF Andrianowa bis 2017 und erklärte ihre Ergebnisse im Zeitraum von August 2005 bis August 2007 für ungültig. Adrianowa legte gegen das Urteil Berufung ein, der CAS befand am Donnerstag, dass die Einleitung des Disziplinarverfahrens fehlerhaft gewesen sei. Eine zulässige Nachkontrolle hätte bis zum August 2013 stattfinden müssen. Die 2015 auf zehn Jahre verlängerte Frist galt rückwirkend nicht für 2005.

(sid)
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