DOSB Bundesrat stimmt Anti-Doping-Gesetz zu

Berlin · Das viel diskutierte Anti-Doping-Gesetz hat erwartungsgemäß die Abstimmung im Bundesrat am Freitag in Berlin passiert. Damit müssen voraussichtlich vom 1. Januar 2016 an Dopingsünder und ihre Hintermänner erstmals auch mit hohen Haftstrafen rechnen. Das Gesetz war trotz der Bedenken aus dem organisierten Sport am 13. November durch den Bundestag auf den Weg gebracht worden.

Wladimir Putin und Thomas Bach genießen Schlussfeier
7 Bilder

Wladimir Putin und Thomas Bach genießen Schlussfeier

7 Bilder
Foto: ap

Erstmalig werden gezielt dopende Leistungssportler erfasst, die sich durch Doping Vorteile verschaffen wollen. Strafbar ist künftig auch Erwerb und Besitz von geringen Mengen an Dopingmitteln für das Selbstdoping. Die Sanktionen schließen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren ein. Das Gesetz hilft den Strafverfolgungsbehörden zudem, Doping-Netzwerke zu zerschlagen.

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hatte bis zuletzt seine Bedenken geäußert, speziell bei der Strafbarkeit des Selbstdopings und des Besitzes von Dopingmitteln in geringer Menge. Der DOSB befürchtet, dass das Strafrechtssystem das Sportrecht aushebeln könnte, wenn ein gesperrter Dopingsünder vor Gericht mangels Beweisen freigesprochen würde.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort