WM-Affäre Noch kein Rechtshilfeersuchen an die Schweiz ergangen
In der WM-Affäre bleibt eine Zusammenarbeit der zuständigen Frankfurter Staatsanwaltschaft mit Behörden in der Schweiz im Zusammenhang mit dem Steuer-Ermittlungsverfahren vorläufig nur eine Option: "Seitens der Bundesanwaltschaft der Schweiz sowie des Bundesamtes für Justiz halten wir fest: Bis dato ist kein entsprechendes Rechtshilfeersuchen aus Deutschland bei den zuständigen Schweizer Behörden eingetroffen", sagte Sprecher Andre Marty von der Bundesanwaltschaft.
Die Süddeutsche Zeitung hatte zuvor in ihrer Dienstag-Ausgabe über eine Kooperation der deutschen und Schweizer Ermittlern berichtet. Demnach würde sich die Frankfurter Staatsanwaltschaft von den Eidgenossen insbesondere neue Erkenntnisse zum Verbleib der Millionen-Zahlung der deutschen WM-Macher an den Weltverband Fifa erhoffen. Schon vor den den Eidgenossen hatte auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt die Informationen über ein Rechtshilfeersuchen an die Schweiz nicht bestätigt: "Wir geben zu einzelnen Ermittlungsschritten grundsätzlich keine Auskünfte", äußerte Oberstaatsanwältin Nadja Niesen auf SID-Anfrage am Dienstag. Ihre Behörde ermittelt wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in einem schweren Fall gegen die früheren Verbandspräsidenten Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger sowie den einstigen DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt. Auslöser des Verfahrens ist eine Zahlung der WM-Macher von 2005 über 6,7 Millionen Euro an die Fifa, deren tatsächlicher Verwendungszweck auch über einen Monat nach Bekanntwerden der Vorgänge noch völlig ungeklärt ist.