Geldstrafe gegen Beckenbauer Die Fifa-Erklärung im Wortlaut

Zürich · Der Fußball-Weltverband Fifa hat Franz Beckenbauer wegen mangelnder Zusammenarbeit bei der Aufklärung der Korruptionsvorwürfe um die WM-Vergaben 2018 und 2022 verwarnt und zu einer Geldstrafe von 7000 Schweizer Franken verurteilt. Die Mitteilung der Ethikkommission in Auszügen im Wortlaut:

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"Im vorliegenden Fall unterließ es Franz Beckenbauer trotz wiederholter entsprechender Aufforderungen, an einer Untersuchung der Ethikkommission mitzuwirken, die vom damaligen Vorsitzenden der Untersuchungskammer der Ethikkommission zu den Weltmeisterschaften 2018/2022 geführt wurde.

Dabei wurde er u. a. aufgefordert, in einer persönlichen Befragung Auskunft zu geben und schriftliche Fragen zu beantworten, die sowohl englisch als auch deutsch vorlagen. Franz Beckenbauer verstieß damit gegen die allgemeinen Verhaltenspflichten, die für Fußballfunktionäre bei Untersuchungen gelten, und folglich gegen Art. 13 des Fifa-Ethikreglements. Von der rechtsprechenden Kammer wurde Franz Beckenbauer zudem des Verstoßes gegen Art. 18 (Anzeige- sowie Mitwirkungs- und Rechenschaftspflicht) und Art. 42 (Allgemeine Mitwirkungspflicht) des Fifa-Ethikreglements für schuldig befunden.

Im vorliegenden Fall wurden keine Punkte hinsichtlich der Vergabe der WM 2006 an Deutschland untersucht.

Da sich Franz Beckenbauer später bereit erklärte, zu kooperieren, wurden gegen ihn eine Ermahnung und eine Geldstrafe von CHF 7000 ausgesprochen. Zuvor war er im Rahmen des vorliegenden Falls vorübergehend vorsorglich gesperrt worden. Die Sanktion tritt mit deren Mitteilung am 17. Februar 2016 in Kraft."

(seeg/dpa)
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