WM-Affäre Horst R. Schmidt weist Vorwürfe zurück

Frankfurt/Main · Der frühere DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt weist die Vorwürfe in der Steueraffäre um die Fußball-WM 2006 zurück und beharrt darauf, "sich nicht strafbar gemacht" zu haben. Das teilten die Anwälte des 75-Jährigen am Donnerstag mit.

 Horst R. Schmidt.

Horst R. Schmidt.

Foto: dpa, fru_gr hpl

Die Juristen seien "optimistisch, dass dies am Ende des Verfahrens auch festgestellt und Herr Schmidt vollständig rehabilitiert werden wird".

Schmidt gilt in den Steuerermittlungen der Frankfurter Staatsanwaltschaft ebenso wie die früheren Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach, als Beschuldigter. Im Kern geht es um die Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband Fifa im Jahr 2005, der vom DFB falsch deklariert worden war. Die Fahnder vermuten deshalb eine Steuerhinterziehung "in einem besonders Schweren Fall". Das könnte den DFB nachträglich bis zu 25 Millionen Euro kosten.

Schmidts Anwälte bezogen sich am Donnerstag auf den Zwischenbericht der Steuerfahndung vom 24. Januar 2017, der in der vergangenen Woche öffentlich geworden war. Die Süddeutsche Zeitung zitierte in diesem Zusammenhang die Begriffe "Luftbuchungen" und "Scheingeschäfte" der damaligen Verbandsführung.

"Mit diesem Bericht ignoriert die Steuerfahndung die Erkenntnisse aus den Ermittlungen vollständig - offenbar, um das bereits zu Verfahrensbeginn festgelegte Ergebnis zu retten", teilten Schmidts Anwälte mit. Die Zahlung der 6,7 Millionen sei sehr wohl "betrieblich veranlasst" gewesen, weil sie Voraussetzung für den Millionen-Zuschuss der Fifa für das WM-Turnier gewesen sei. "Die Zahlung war daher als Betriebsausgabe abzugsfähig", teilte die Kanzlei mit und bedauerte eine "äußert oberflächliche rechtliche Würdigung".

Die Version des WM-Zuschusses, für den OK-Chef Franz Beckenbauer und der frühere adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus im Jahr 2002 in Vorleistung gegangen sein sollen, wird von der Fifa nicht bestätigt. Der wahre Zweck der Überweisung, die 2002 am Ende beim Skandalfunktionär Mohamed bin Hammam in Katar gelandet war, ist daher weiterhin unbekannt.

(sid)
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