Sieg über Fifa vor Gericht BGH hebt Zwangsabstieg des SV Wilhelmshaven auf

Karlsruhe · Der Provinzklub SV Wilhelmshaven geht aus dem jahrelangen Machtkampf mit den großen Fußball-Verbänden als Sieger hervor. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte am Dienstag den 2012 von der Fifa verhängten Zwangsabstieg des Ex-Regionalligavereins für unwirksam.

Chronologie des Falls SV Wilhelmshaven gegen die Fifa
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Foto: dpa, sar nic fux

Die Satzung des Norddeutschen Fußball-Verbands (NFV), der den Abstieg vollstreckt hatte, biete dafür keine ausreichende Grundlage. Wilhelmshaven will jetzt die Wiedereingliederung in die Regionalliga und Entschädigung für den finanziellen Schaden.

In den Statuten des NFV fehle diese rechtliche Grundlage, hieß es im Urteil des BGH: "Dabei muss die Regelung eindeutig sein, damit die Mitglieder des Vereins die ihnen eventuell drohenden Rechtsnachteile erkennen und entscheiden können, ob sie diese hinnehmen oder ihr Verhalten entsprechend einrichten wollen. Eine derartige Grundlage fehlt in der Satzung des Beklagten, soweit es um Disziplinarstrafen bei Nichtzahlung von Ausbildungsentschädigungen geht."

Damit folgte die höchste Instanz dem Oberlandesgericht Bremen, das im Dezember 2014 die Rückversetzung der Niedersachsen in die Oberliga für unwirksam erklärt hatte. Gegen dieses Urteil legte der NFV daraufhin Revision ein und verlor nun. Nach sportlichen Abstiegen spielt der SVW mittlerweile in der Bezirksliga.

"Es ist ein wunderbares und befreiendes Gefühl", sagte Wilhelmshavens Vorstandsvorsitzender Hans Herrnberger bei "Sky Sport News HD": "Hier hat wirklich David gegen Goliath gewonnen. Wir haben wieder eine Zukunft." Der Klub verlangt nun die mittelfristige Wiedereingliederung in die Regionalliga und zudem finanzielle Entschädigungen: "Wir müssen mit dem DFB und dem NFV kurzfristig zusammenkommen und eine faire Lösung für uns finden."

Das Urteil könnte auch andere Verbände zwingen, ihre Satzungen rechtlich wasserdicht zu machen. Denn im Kern ging es um die Frage, ob der Verein den Abstieg hinnehmen musste, obwohl er kein Mitglied im Deutschen Fußball-Bund (DFB) war.

Der Klub hatte sich geweigert, für einen früheren Spieler eine nach den Fifa-Regularien fällige Ausbildungsentschädigung zu zahlen, insgesamt 157.500 Euro. Zur Strafe ordnete die Fifa 2012 den Zwangsabstieg an, der SVW flog zum Ende der Saison 2013/14 aus der Regionalliga Nord. (Az. II ZR 25/15).

(dpa/sid)
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