Torhüter klagte gegen Mainz Heinz Müller: Urteil zu befristeten Verträgen war nie das Ziel

Frankfurt/Main · Der frühere Bundesliga-Torwart Heinz Müller hatte ursprünglich nie die Intention, die Praxis ständig befristeter Arbeitsverträge im Profisport vor Gericht zu Fall zu bringen.

Bundesliga 13/14: Heinz Müllers erfolgreicher Ausflug
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Müllers Anwalt Horst Kletke bestätigte der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag entsprechende Berichte des "Kickers" und der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". "Heinz Müller hatte uns ursprünglich darauf verklagt, dass sein Arbeitsvertrag um ein weiteres Jahr verlängert wird", sagte Christian Heidel, Manager von Mainz 05, der FAZ.

Müllers Anwalt glaubt deshalb auch nicht, dass der Fall Müller für den Fußball ähnlich einschneidende Folgen haben wird wie das Bosman- Urteil im Jahr 1995. "Das ist ein individueller Rechtsstreit, der nicht über diesen Tellerrand hinausreicht", sagte Kletke.

Das Arbeitsgericht Mainz hatte am Dienstag entschieden, dass die Befristung von Arbeitsverträgen auch im Profisport nur innerhalb enger gesetzlicher Grenzen zulässig ist. Viele Vereine befürchten seitdem, ihre Spieler bald nicht mehr wie bislang üblich mit Zwei- oder Dreijahresverträgen ausstatten zu können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mainz 05 hat angekündigt, in Berufung zu gehen.

(dpa)
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