Brisantes Müller-Urteil DFB warnt vor "Kader mit 50 Spielern"

DFB-Vizepräsident Rainer Koch hat mit Verwunderung auf das Urteil im Fall Heinz Müller reagiert. "Die Sportart Profifußball verträgt es nicht, dass man Verträge nicht befristen darf", sagte Koch bei Sport1. Es müsse möglich sein, dass sich eine Mannschaft "immer wieder neu aufstellt. Wir können keine aufgeblähten Kader mit 40 oder 50 Spielern haben."

Bundesliga 13/14: Heinz Müllers erfolgreicher Ausflug
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Der FSV Mainz 05 gibt sich derweil gelassen. "Ich bin nicht beunruhigt. Wir müssen das jetzt angemessen prüfen und werden nicht sagen, das System stürzt jetzt zusammen", sagte Präsident Harald Strutz dem SID und nannte den Fall "sehr plakativ".

Der 64 Jahre alte Jurist verwies auf einen Fall vor dem Arbeitsgericht in Nürnberg. "Da ist 2006 genau das Gegenteil entschieden worden." Verärgert ist Strutz über die Tatsache, dass ihm die schriftliche Begründung wohl erst in ein paar Wochen zukommen wird.

Am Dienstag war bekannt geworden, dass der ehemalige Bundesliga-Torwart Heinz Müller in erster Instanz einen Prozess gegen seinen Ex-Klub FSV Mainz 05 gewonnen hatte, dessen Urteil weitreichende Folgen für Vereine und Verbände haben könnte. Müller (36) hatte gegen die Befristung seines Vertrages geklagt - und Recht bekommen.

Bosman-Dimensionen?

Die Dimension des Rechtsspruchs könne nach Meinung von Strutz sogar annährend jene des Bosman-Urteils von 1995 erreichen. Sportrechtler Michael Lehner kann diese Bedenken nicht ganz teilen: "Der Entscheidung des Gerichts nun eine Dimension wie beim Bosman-Urteil anzudichten, halte ich für viel zu hoch gegriffen", sagte Lehner dem SID und nahm die Vereins in die Pflicht: "Die Klubs müssen bei dem Abschluss von Verträgen genaue Gründe hineinschreiben, warum ein Arbeitspapier nur eine befristete Laufzeit hat. Dann stehen sie rechtlich auf steinernen Füßen."

Strutz ließ keinen Zweifel daran, dass der Bundesligist in Berufung gehen werde. "Es gibt da zwei oder wahrscheinlich drei Instanzen, weil es schon eine grundsätzliche Bedeutung haben könnte - und auch schon hat", sagte der Vereinsboss und merkte an: "Der Profisport steht unter anderen Beurteilungskriterien als normale Arbeitnehmer."

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) betrachtet die Sache "mit der angemessenen Ernsthaftigkeit", sieht aber derzeit "keinen akuten Handlungsdruck", da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Manager Michael Born vom Bundesligisten SC Paderborn kann sich nicht vorstellen, dass das Urteil Bestand haben wird. "Das widerspricht dem Leistungsgedanken im Sport. Sonst würde ja bald ein 40 Jahre alter Stürmer gegen einen 45 Jahre alten Torhüter spielen", sagte Born dem SID: "Über den normalen Kündigungsweg wären alle Vertragsgespräche ad absurdum geführt." Das sei "unvorstellbar".

Strutz sieht in diesem Zusammenhang auch einen höheren Bedarf an Spezialgerichten. "Gerade was Sportrecht und arbeitstrechtliche Fragen im Profisport anbetrifft. Da muss man sich Gedanken machen", äußerte er und forderte ein Umdenken. Der Profisport stehe eben unter anderen "Beurteilungskriterien" als sogenannte normale Arbeitnehmer.

Kölns Geschäftsführer Alexander Wehrle sagte dem SID: "Zunächst handelt es sich bei dem Mainzer Urteil um eine Einzelfallentscheidung, deren nähere Hintergründe wir nicht kennen und die uns nicht unmittelbar betrifft. Vor allem aber ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig, sodass wir Hoffnung haben, dass die nächste Instanz das Urteil korrigieren wird. Insofern betrachten wir das Ganze gelassen."

(sid/dpa)
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