"Krebsgeschür des Weltfußballs" Keine Berufung von Katar nach Prozess gegen Zwanziger

Düsseldorf · Im Zusammenhang mit Aussagen des ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger zu Katar ist ein im April 2016 gefälltes Urteil des Landgerichts Düsseldorf rechtskräftig. Die zuständige Pressedezernentin erklärte am Dienstag auf dpa-Anfrage, die Berufungsfrist sei verstrichen.

Zwanziger hatte das Wüstenemirat Katar als "Krebsgeschwür des Weltfußballs" bezeichnet. Er nahm den Ausgang des Verfahrens am Dienstag mit Genugtuung zur Kenntnis. Katar hatte die Möglichkeit, beim Oberlandesgericht Düsseldorf in Berufung zu gehen. Das Landgericht hatte zwar befunden, die Bezeichnung "Krebsgeschwür" sei eine massiv herabwürdigende Beleidigung, Zwanziger habe damit aber die Vergabe der Fußball-WM 2022 an Katar kritisiert. Diese Kritik habe im Vordergrund gestanden, nicht die öffentliche Diffamierung. Damit sei die Aussage vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt, es sei keine Schmähkritik.

(dpa)
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