Feuerwerkskörper geworfen Schweizer Fan zu drei Jahren Haft verurteilt

Bellinzona · Ein Fan des FC St. Gallen ist vom Schweizer Bundesstrafgericht zu drei Jahren Haft verurteilt worden, weil er während eines Spiels vier Feuerwerkskörper auf das Spielfeld geworfen hatte. Die Hälfte der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Zudem verurteilte das Gericht den Mann zu 180 Tagessätzen von jeweils 50 Franken (43,6 Euro) und zu einer Buße von 700 Franken. Durch den Knall eines sogenannten Kreiselblitzes und den Funkenflug hatte ein Zuschauer beim Spiel FC Luzern gegen FC. St. Gallen einen irreversiblen Hörschaden erlitten. Dem Geschädigten muss der 24-Jährige 12.000 Franken zahlen. Das Gericht wertete die beiden auf das Spielfeld geworfenen Kreiselblitze als Sprengstoff. Der Fan habe sich damit der mehrfachen Gefährdung durch Sprengstoffe in verbrecherischer Absicht schuldig gemacht. Nicht als Sprengstoffe oder giftige Gase wurden die beiden Rauchtöpfe eingestuft, die der Mann zuerst auf das Feld geworfen hatte.

(dpa)
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