Mehr als 46 Millionen Kind macht seine Investitionen bei Hannover 96 öffentlich

Hannover · Hannover-Präsident Martin Kind hat nach eigenen Angaben einen hohen zweistelligen Millionen-Betrag aus seinem Privatvermögen bei Hannover 96 investiert. Obwohl er seinen Antrag auf die Übernahme der Mehrheit bei Hannover 96 vorerst zurückgezogen hat, hofft er nun auf ein generelles Umdenken in Sachen 50+1.

Martin Kind: Unternehmer, Hörgeräte-Hersteller, Hannover-Präsident
7 Bilder

Das ist Martin Kind

7 Bilder
Foto: dpa, nt nic

"In den 20 Jahren waren die Hauptsponsoren-Einnahmen 46 Millionen", sagte der Unternehmer am Dienstag: "Es liegt der DFL vor, dass ich mehr Geld aufgewendet habe." Am Vortag hatte Kind überraschend bekanntgegeben, dass er seinen Antrag bei der Deutschen Fußball Liga (DFL) auf Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel ruhen lässt. Laut dieser Regel müssen die Stammvereine der Fußball-Bundesligisten die Mehrheit von 50 plus einer Stimme bei dem ausgelagerten Wirtschaftsunternehmen halten. Dadurch soll der Einfluss von Investoren begrenzt werden.

Kind will aber weiterhin die Mehrheit übernehmen und setzt auf eine schnelle Einigung bei der nun angekündigten Debatte über eine Reform der Regel. "Wir müssen jetzt die Zeit nutzen, die Diskussion und die Strategie erarbeiten und den Vereinen zur Abstimmung geben", sagte Kind. Einen Zeitrahmen dafür nannte er nicht. "Es gibt Hinweise, dass es sehr zügig abgearbeitet wird", sagte Kind. "Wir müssen gemeinsam Veränderungen in der Bundesliga gestalten und das nicht Gerichten überlassen. Man muss die Eigenverantwortung der Klubs stärken", sagte der 73-Jährige am Dienstag: "Ich freue mich, dass alle Bundesliga-Vereine in diesem Prozess jetzt involviert sind."

Kind hofft auf Neuregelung der 50+1-Regel

Am Montag hatte Kind seinen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung für die Übernahme der Stimmenmehrheit bei 96 überraschend ruhen lassen. "Wenn die 50+1-Regel neu gestaltet werden soll, brauchen wir keine Ausnahmegenehmigung. Das ist der Hintergrund", sagte der Hörgeräte-Unternehmer: "Es gab keine Entscheidung der DFL gegen meinen Antrag." Hätte es ihn gegeben, wäre er dagegen juristisch vorgegangen. Aber bei "einer Klage hätten wir keinerlei Gestaltungsmöglichkeiten gehabt", sagte Kind.

Durch die angestoßene Diskussion seien diese nun aber vorhanden. Voraussetzung für eine Novellierung der 50+1-Regel ist eine Satzungsänderung der DFL-Statuten. Diese kann nur von der Mitgliederversammlung der 36 Klubs der Bundesliga und 2. Liga beschlossen werden - und zwar mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit. "Eine Garantie auf Neugestaltung der 50+1-Regel gibt es nicht", sagte Kind.

Im Gegensatz zu den anderen europäischen Top-Ligen dürfen Investoren in Deutschland die Mehrheit an einem Verein derzeit nur dann halten, wenn sie diesen mehr als 20 Jahre "ununterbrochen" und "erheblich" gefördert haben. In der Bundesliga gelten entsprechende Ausnahme-Genehmigungen nur für Leverkusen, Wolfsburg und Hoffenheim.

(sid)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort