Schwalbe des Jahres Warum Papadopoulos nicht gesperrt werden kann

Düsseldorf · Die Schwalbe von Kyriakos Papadopoulos war der größte Aufreger des 2. Spieltags der Bundesliga. In der Endphase der Partie gegen den Köln ließ sich der Verteidiger theatralisch fallen. Experten fordern eine nachträgliche Sperre, doch das sieht das Regelwerk nicht vor.

Kyriakos Papadopoulos zeigt Schwalbe des Jahres
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Papadopoulos zeigt Schwalbe des Jahres

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Foto: Screenshot Eurosport

Papadopoulos ging nach dem Kölner Anschlusstreffer zum zwischenzeitlichen 1:2 der Freitagspartie nach einer leichten Berührung von Gegenspieler Jhon Cordoba zu Boden. Die Einlage wurde anschließend vom Video-Schiedsrichter aufgeklärt, Schiedsrichter Sören Storcks zeigte dem Griechen daraufhin die Gelbe Karte. Der Sünder zeigte sich später einsichtig. "Es war ein extrem emotionales Spiel. Da habe ich mich kurz vor Schluss zu dieser Aktion hinreißen lassen", sagte er der "Bild" am Montag.

Wut und Spott im Netz

Die Szene erzürnte viele Fans, in den sozialen Netzwerken wurde Papadopoulos für seine Schwalbe verspottet. Der Gescholtene sah zwar seine zweite Gelbe Karte der Saison, weitrechendere Folgen muss er allerdings noch nicht befürchten, zum Ärger mancher Experten. Für Ex-Nationalspieler und TV-Experte Thomas Strunz ist es eine klare Sache: Er fordert eine nachträgliche Sperre. "Für mich ist das Strafmaß nicht okay. Das ist eine Rote Karte, das ist grob unsportlich, das ist total unkollegial!", schrieb er in seiner Kolumne für "Sport1".

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Foto: dpa, pg gfh

Doch geht das überhaupt? Der ehemalige Fifa-Schiedsrichter Bernd Heynemann grätschte bereits am Sonntag im "Doppelpass", in dem Strunz seine Forderungen zuvor darstellte, dazwischen: "Das Regelwerk gibt maximal eine Gelbe Karte her."

Zunächst hätte Schiedsrichter Storcks Papadopoulos auf dem Platz konkret zu der Szene befragen müssen. Zweitens hätte ihm der Hamburger eine wahrheitswidrige Auskunft über den Sachverhalt erteilen müssen, um für sein Fehlverhalten nachträglich gesperrt werden zu können. Nur wenn Storcks von Papadopoulos belogen worden wäre, hätte der DFB- Kontrollausschuss eine Handhabe.

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Foto: afp

In Diskussionen über Schwalben wird oft ein Vergleich zur der legendären "Schutz-Schwalbe" von Andreas Möller gezogen. Der damalige BVB-Spieler wurde 1995 nachträglich für eine Schwalbe im Spiel gegen den Karlsruher SC gesperrt. Obwohl Gegenspieler Dirk Schuster weit enfternt war, ließ sich Möller im Strafraum fallen und holte dadurch einen Elfmeter für seinen Klub heraus. Zwei Spiele Sperre und 10.000 DM Geldstrafen waren die Folge für Möller. Die Szene wurde in der Anklageschrift als "besonders verwerflich", "rücksichtslos" und "aus purem Eigensinn" beschrieben. Die nachträgliche Sperre für eine Schwalbe blieb aber eine Ausnahme.

Neue Regel in England

Schon in der vergangenen Saison erhitze die Schwalben-Debatte um Timo Werner die Gemüter. Bei der Schwalbe von Werner gegen Schalke verwies der DFB-Kontrollausschuss auf die Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters und verzichtete auf eine Sperre im Nachhinein. Auf die Tatsachenentscheidung berief sich der DFB auch bei der Schwalbe von Bayern-Spieler Arturo Vidal beim Pokal-Halbfinale 2016 gegen Werder Bremen, der Kontrollausschuss ermittelte erst gar nicht.

Um Schwalben mehr Einhalt zu gebieten, haben sich die Regelhüter in England für die aktuelle Spielzeit eine neue Anweisung überlegt. In der Premier League können seit dieser Saison Spieler nach einer Schwalbe nachträglich für bis zu zwei Spielen gesperrt werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn es aufgrund der Schwalbe zu einem Platzverweis oder einem Elfmeter kommt.

(ems)
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