Ausschreitungen bei Fußballspielen Fortuna-Hooligan steht in Neuss vor Gericht

Neuss · Er soll in Fußballstadien randaliert, sich Schlägereien in der Düsseldorfer Altstadt geliefert und Widerstand gegen Polizisten geleistet haben. Im Februar muss sich ein 22-Jähriger, der der Hooligan-Szene von Fußball-Zweitligist Fortuna Düsseldorf zugeordnet wird, vor dem Neusser Amtsgericht verantworten.

 Die Polizei vor dem Fortuna-Fanblock in Frankfurt, vor dem auch die Fahne der Bushwhackers hängt (rechts unten im Bild).

Die Polizei vor dem Fortuna-Fanblock in Frankfurt, vor dem auch die Fahne der Bushwhackers hängt (rechts unten im Bild).

Foto: Falk Janning, RPO

Der Meerbuscher soll zwischen April 2016 und Juli 2017 bei Fußballspielen in Bielefeld, Remscheid und Kassel an Ausschreitungen beteiligt gewesen sein. Auch Verstöße gegen das Vermummungsgebot werden dem Angeklagten vorgeworfen.

Der 22-Jährige muss sich in gleich zehn Fällen verantworten. Er soll Mitglied der Fortuna-Hooligangruppierung "Bushwhackers" sein. Diese Gruppe ist in der Fortuna-Fanszene für ihre Gewaltbereitschaft bekannt, gilt als politisch rechts-orientiert und lieferte sich in der Vergangenheit im Stadion schon Schlägereien mit anderen Fortuna-Fans. Von der Polizei ist der Meerbuscher als Intensivtäter in der Datei "Gewalt und Sport" erfasst. Weil er zu den Tatzeitpunkten noch nicht älter als 21 Jahre war und damit als Heranwachsender gilt, droht ihm eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht. Seit September 2017 sitzt der mittlerweile 22-Jährige in Untersuchungshaft.

Das Neusser Gericht hat für den 31. Januar und 14. Februar insgesamt zwei Prozesstage angesetzt. 14 Zeugen, Videoaufzeichnungen und Fotos sollen die Vorwürfe gegen den Angeklagten bestätigen.

Hinweis: In einer ersten Fassung dieser Meldung stand, dass neben dem 22-Jährigen noch vier weitere Männer in Neuss vor Gericht stehen. Diese Schilderung basierte auf einer Mitteilung des Neusser Amtsgericht, welche das Gericht einen Tag nach der Veröffentlichung korrigierte. Entsprechend haben auch wir unsere Berichterstattung korrigiert. Die Verfahren gegen die übrigen vier mutmaßlichen Straftäter werden separat verhandelt.

(cbo)
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