Fortuna Düsseldorf BGH bestätigt Urteil, Hooligan muss sechs Jahre in Haft

Karlsruhe · Weil er im November 2014 in Essen bei Krawallen am Rande des Spiels von Fortuna Düsseldorf II bei Rot-Weiss Essen einen Polizisten gewürgt und schwer verletzt hat, verurteilte das Landgericht Essen einen Hooligan wegen versuchten Totschlags zu sechs Jahren Haft und ordnete seine Unterbringung in einer Psychiatrie an.

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Foto: dpa, Roland Weihrauch

Der Bundesgerichtshof hat die Strafe jetzt bestätigt. Aus einer Pressemitteilung des BGH vom Montag geht hervor, dass das Gericht die Revision des Angeklagten abgewiesen hat. Eine Gruppe von Beamten war nach dem Spiel von etwa 50 Düsseldorfer Hooligans am Hauptbahnhof angegriffen worden, als sie die Personalien eines Fans von Fortuna Düsseldorf nach einer Beleidigung feststellen wollte.

Der damals 22-Jährige, ein aktenkundiger Fußball-Gewalttäter, hatte den Polizeibeamten in einem Handgemänge "über einen Zeitraum von 15 bis 20 Sekunden mit voller Kraft mit beiden Armen im Würgegriff" gehalten. Der Polizist erlitt schwere Verletzungen an der Luftröhre und war zwei Monate lang dienstunfähig.

Die Revision des Opfers gegen das ursprüngliche Urteil des Landgerichts Essen wies der BGH wegen einer versäumten Frist ebenfalls ab. Der Beamte hatte mit seinem Einspruch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes bewirken wollen.

(sid/jado)
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