FC Schalke 04 Rechtsstreit zwischen Schalke und Aufsichtsratsmitglied beendet

Hamm/Gelsenkirchen · Der Rechtsstreit zwischen Schalke 04 und Aufsichtsratsmitglied Andreas Horn ist beendet. In mündlicher Verhandlung stellte der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am Montag fest, Horns Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung sei wegen Fristüberschreitung aufzuheben.

Horn verzichtete auf Rechtsmittel. Damit sei auch das Berufungsverfahren des FC Schalke 04 erledigt. In einer Erklärung des Oberlandesgerichts Hamm hieß es, eine Suspendierung Horns durch den Schalker Ehrenrat sei jetzt wieder vollziehbar. Horn war gegen einen Beschluss des Schalker Ehrenrats vom 27. Februar 2017 vorgegangen, ihn für zwölf Monate aus dem Kontrollgremium des Fußball-Bundesligisten auszuschließen. Der Ehrenrat hatte einen Versuch von Horn, den Schalker Aufsichtsratsvorsitzenden Clemens Tönnies im Jahr 2016 zum Verzicht auf Wiederwahl oder zu einem späteren Rückzug zu bewegen, als Verstoß gegen die Vereinssatzung bewertet und das Vorgehen von Horn als unsportlich und unehrenhaft bezeichnet. Das Landgericht Essen hatte mit einem Urteil vom 8. Mai 2017 die Suspendierung Horns als grob unbillig eingeordnet und der einstweiligen Verfügung Horns zunächst zugestimmt. Allerdings hob das Essener Gericht die Verfügung wegen Fristüberschreitung später auf.

(dpa)
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