Seit Mittwoch IFAB-Regeländerungen treten in Kraft
Die abgeschwächte Dreifachbestrafung, eine Behandlung auf dem Spielfeld oder der Anstoß zum eigenen Torwart: Am Mittwoch sind die 94 vom International Football Association Board (IFAB) beschlossenen Regeländerunengen in Kraft getreten.
Ab sofort kann der Übeltäter bei einem "normalen" Foul vom Schiedsrichter auch nur verwarnt werden, sofern der Versuch unternommen wurde, den Ball zu spielen. Zwingend zur Roten Karte neben einem fälligen Strafstoß führen weiter Aktionen, bei denen gezogen, geschubst oder gehalten wird, der Ball nicht in Reichweite oder das Foul so brutal ist, dass es überall auf dem Feld mit einem Platzverweis geahndet werden würde.
Zu den Neuerungen gehört auch die Möglichkeit, den Ball beim Anstoß direkt in die eigene Hälfte zu spielen. Bei einem Verlust der Schienbeinschoner beispielsweise darf der Spieler jetzt weiter am Geschehen teilnehmen und muss das Feld nicht verlassen. Gleiches gilt für eine Verletzung, für deren Behandlung ein Spieler nach einem mit der Gelben oder Roten Karte geahndeten Foul bislang hatte das Feld verlassen müssen.