Fragen & Antworten Die EM 2016 im Büro - was erlaubt ist (und was nicht)

Düsseldorf · Am Freitag beginnt die Fußball-EM in Frankreich. Das Dilemma: Einige Spiele finden um 15 Uhr statt - und damit für viele während der Arbeitszeit. Welche Rechte stehen EM-Fans im Büro zu?

EM 2016: Die TV-Teams
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Die TV-Teams bei der EM 2016

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Foto: ZDF/Nadine Rupp/Ruppografie

Am Freitag beginnt die Fußball-EM in Frankreich. Das Dilemma: Einige Spiele finden um 15 Uhr statt - und damit für viele während der Arbeitszeit. Welche Rechte stehen EM-Fans im Büro zu?

  • Darf ich die EM-Spiele in der Firma auf dem Fernseher oder im Internet gucken?

    Auch bei einer Europameisterschaft gilt der Grundsatz: Bei der Arbeit muss gearbeitet werden. Deshalb ist es nicht erlaubt, während der Arbeitszeit den Fernseher einzuschalten oder die Spiele am Radio mitzuverfolgen.
  • "Streng genommen ist es sogar verboten, einen Live-Ticker im Internet zu beobachten — auch das gehört zum privaten Vergnügen und ist nicht dienstlich", sagt der Arbeitsrechtler Peter Kaumanns von der Kanzlei Terhaag & Partner. Etwas anderes kann nur gelten, wenn eine ausdrückliche Erlaubnis des Arbeitgebers vorliegt: "Die sollte man sich sicherheitshalber vorher besorgen — bestenfalls sogar schriftlich."
  1. Was ist, wenn auch alle anderen Kollegen das Spiel sehen wollen?

    Auch hier gilt nichts anderes. Natürlich ist es möglich, im Büro ein Public Viewing zu veranstalten — aber auch das geht nur mit Einwilligung des Chefs. "Der Arbeitgeber kann grundsätzlich entscheiden, ob er eine solche Veranstaltung selbst veranstaltet, duldet oder schlicht gar nicht will. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht", sagt der Rechtsanwalt. Wer sich nicht daran hält, riskiert von seinem Vorgesetzten abgemahnt oder gar gekündigt zu werden. Möchte man selbst eine Feier während der Arbeitszeit organisieren, muss sie also zwingend mit dem Chef abgesprochen werden.
  2. Darf ich bei wichtigen Spielen früher nach Hause gehen?

    Wer bestimmte Spiele sehen will, sollte sich vorher Urlaub nehmen. "Möglicherweise ist die EM auch eine gute Möglichkeit, geleistete Überstunden abzubauen — darüber sollte man mit dem Chef sprechen", sagt Kaumanns. Auch durch Vor- und Nacharbeit der Stunden kann in vielen Betrieben eine Regelung getroffen werden.
  3. "Und auf der anderen Seite gibt es natürlich auch Vorgesetzte, die gerne mal ein Auge zudrücken — natürlich nur, wenn es die betrieblichen Gegebenheiten zulassen", sagt der Rechtsanwalt. Ein Geschäft, das grundsätzlich bis 20 Uhr geöffnet hat, wird also kaum vorher schließen können. Es riskiert schließlich, Kunden zu verlieren.
  4. Kann mir mein Chef verbieten, im Fußball-Trikot zur Arbeit zu erscheinen?

    Auch während der Europameisterschaft ist die übliche Etikette am Arbeitsplatz einzuhalten. "Der Arbeitgeber kann erwarten, dass seine Angestellten in branchenüblicher Kleidung erscheinen — insbesondere wenn sie häufig Kontakt mit Kunden haben", sagt Kaumanns. Wer also stets im Anzug, Kleid oder Kostüm am Arbeitsplatz erscheint, sollte daran auch während der EM nichts ändern.
  5. Darf ich beim Public Viewing im Büro Alkohol trinken?

    Hier gilt, wie so oft: Der Chef entscheidet! Grundsätzlich besteht zwar kein Alkoholverbot am Arbeitsplatz. Kaumanns: "Allerdings gibt es für den Arbeitnehmer die Verpflichtung, die eigene Leistungsfähigkeit sowie die Sicherheit am Arbeitsplatz nicht zu gefährden." Gibt es Anzeichen dafür, dass durch den Genuss von Alkohol die Leistungsfähigkeit oder die Sicherheit beeinträchtigt werden, darf der Arbeitgeber den Angestellten aus dem Betrieb verweisen.
  6. Mein Team ist weiter, ich habe kräftig gefeiert und bin am nächsten Morgen verkatert. Darf ich mich krank melden?

    Auch wenn es dem Arbeitgeber nicht gefallen mag: krank ist krank. Und das gilt auch für einen alkoholbedingten Kater. "Bei Erkrankungen liegt in der Regel kein Verschulden des Arbeitnehmers vor. Ausnahmen sind sicherlich exzessive Fälle", sagt Kaumanns. Wer krank ist, muss das seinem Arbeitgeber melden. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet.
(csr)
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