2. Bundesliga 28.000 Euro Geldstrafe für Eintracht Braunschweig

Wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger muss Zweitligist Eintracht Braunschweig eine Geldstrafe in Höhe von 28.000 Euro zahlen. Das entschied das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Mittwoch.

Von dieser Strafe kann der Verein 10.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies ist dem Verband bis zum 31. Juli nachzuweisen. Vor dem Heimspiel gegen den FC St. Pauli am 20. September 2015 hatten rund 50 Braunschweiger Zuschauer versucht, mit Gewalt und unkontrolliert ins Stadion einzudringen. Dabei waren Ordner körperlich angegangen und einige von ihnen auch verletzt worden. Zudem hatten Braunschweiger Fans während der DFB-Pokalspiele beim SSV Reutlingen am 28. Oktober und beim VfB Stuttgart am 16. Dezember mehrere bengalische Feuer gezündet.

(sid)
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