MSV Duisburg MSV droht Niederlage vor Gericht

Duisburg · Im Prozess des Duisburger Fußballvereins gegen Roland Kentsch geht es um eine Schadensersatzforderung in Höhe von 4,5 Millionen Euro. Es sieht nicht so aus, als müsse sich der ehemalige Geschäftsführer Sorgen machen.

 Mai 2011: Roland Kentsch (vorne) mit dem damaligen MSV-Manger Bruno Hübner im Cabrio.

Mai 2011: Roland Kentsch (vorne) mit dem damaligen MSV-Manger Bruno Hübner im Cabrio.

Foto: Christoph Reichwein

An Vergangenheitsbewältigung sind die Fans des MSV Duisburg nicht wirklich interessiert. Zum Prozess am Duisburger Landgericht zwischen ihrem Verein und dem ehemaligen Geschäftsführer Roland Kentsch kamen gerade mal zwei Anhänger des Drittligisten. Dabei ging es während der Beweisaufnahme an zwei Verhandlungstagen durchaus auch um die Zukunft des Traditionsvereins. Der MSV fordert Schadensersatz für den Verlust der Zweitliga-Lizenz im Mai 2013. Von 4,5 Millionen Euro ist die Rede, wie MSV-Anwalt Frank Nolte bestätigte. Das Gericht will nach Prüfung der Fakten und Aussagen am 12. Januar 2017 in seinem Urteil bekanntgeben, ob ein solcher Anspruch gegen Kentsch besteht.

Die Zebras könnten die Millionen gut gebrauchen. Freilich, es kann lange dauern, bis es zu einem Zahlungseingang kommt. Eine Berufung gegen das Urteil ist möglich. Zudem geht es zunächst nur grundsätzlich um den Anspruch auf Schadensersatz. Erst wenn dazu alle Fragen geklärt sind, wird über die mögliche Höhe der Forderung gesprochen.

Was war passiert? Der Zweitligist MSV Duisburg reichte am 23. Mai 2013, eine Minute vor Abgabefrist, die Unterlagen zur Lizenzierung für das kommende Spieljahr ein. Am 29. Mai verweigerte die Deutsche Fußball Liga (DFL) endgültig die Spielberechtigung. Im Schiedsgerichtsverfahren am 19. Juni 2013 blieben die Zebras ebenfalls chancenlos. Nur dank eines Kraftaktes konnte zumindest die Lizenz für die dritte Klasse erworben werden.

Roland Kentsch, Geschäftsführer seit 2010, war da schon nicht mehr im Amt. Am 13. Juni hatte ihn der MSV-Vorstand gefeuert. Auch darum ging es während des Gerichtsverfahrens. Kentsch klagt darauf, dass die fristlose Kündigung nicht rechtmäßig war und sein Gehalt bis Vertragsende weiterbezahlt wird.

Dem Vorstand unterlief ein Formfehler bei der Kündigung. Der Versuch, das Missgeschick durch Zeugenaussagen zu heilen, gelang nur unzureichend. Der ehemalige MSV-Vorsitzende Udo Kirmse erzählte eine andere Version von den Vorgängen als seine Vorstandskollegen Ingo Wald und Robert Philipps. Kirmse sah sich daraufhin genötigt, um Wiederholung seiner Aussage zu bitten. Er sei am ersten Prozesstag konfus gewesen. Die MSV-Abwehr gegen die Klage wirkte - freundlich gesprochen - reichlich unvorbereitet.

In der Offensive, als es um den Schadensersatz ging, war zumindest die Taktik zu erkennen. Der MSV wollte nachweisen, dass Kentsch zwei Möglichkeiten hatte, das notwendige Geld für die Lizenz zu beschaffen. Er soll die falsche gewählt haben. Aber auch da offenbarte der MSV Schwächen.

Hauptsponsor Schauinsland-Reisen hatte zwar einen Rettungsplan mit einer Bürgschaft in Höhe von zwei Millionen Euro am entscheidenden Tag parat. Chef Gerald Kassner und sein Marketingleiter Andreas Rüttgers konnten jedoch nicht schlüssig darlegen, dass das Geld ohne Bedingungen geflossen wäre. Erinnerungslücken und Widersprüche minderten die Überzeugungskraft des Vortags.

Das Wort Bedingungen spielte eine wichtige Rolle. Der ehemalige MSV-Chef, Walter Hellmich ließ den von ihm geholten Kentsch schlecht aussehen. Die DFL erkannte die Stundung eines Kredits über 375.000 Euro nicht an. Hellmich hatte die Zusage an zwei Aufsichtsratsposten und weitgehende Mitsprache bei Entscheidungen im Klub gebunden. Das wurde nicht erlaubt. Hellmich sagte aber auch: Selbstverständlich hätte er auf die Bedingungen verzichtet, wenn er gewusst hätte, dass sie der Lizenz schaden. Hellmich: "Ich gebe doch kein Geld, das nichts bringt."

Zudem fand die DFL einen Rechenfehler und eine nicht ausreichend erklärte Senkung der Personalkosten in den Unterlagen. Der damalige Vorsitzende Udo Kirmse bezifferte den Fehlbetrag auf 875.000 Euro. In den Unterlagen hatte der MSV offenbar aber lediglich eine "schwarze Null" nachgewiesen. Ohne Puffer prallte der Verein gegen die Wand.

Das Gericht muss nun entscheiden, ob und was man Kentsch anlasten kann. Der Gang der zwei Verhandlungstage mit 17 Zeugen - so war der Eindruck - werden ihm kaum den Schlaf bis Januar rauben.

(kew)
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