Feuerzeugwurf im Pokal DFB verurteilt VfL Osnabrück zu zwei Teilausschlüssen

Frankfurt/Main · Der VfL Osnabrück muss nach den Vorkommnissen im abgebrochenen DFB-Pokalspiel gegen RB Leipzig zwei Spiele in der 3. Liga teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen.

DFB-Pokal: Schiedsrichter wird von Wurfgeschoss verletzt
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Schiedsrichter wird von Wurfgeschoss verletzt

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Der VfL Osnabrück kommt aber um ein mögliches Geisterspiel herum, weil der Klub "in Aufarbeitung der Vorfälle in Zusammenarbeit mit der Polizei erfolgreiche Täterermittlung betrieben hat. Damit hat sich der Verein einen erheblichen Strafnachlass verdient", erklärte der Vorsitzende des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Hans E. Lorenz am Freitag in Frankfurt/Main.

Gegen den VfB Stuttgart II muss der VfL den Stehplatzbereich in der Osttribüne am 3. Oktober sperren und Puffer zum Gästebereich einrichten. Gegen Rot-Weiß Erfurt am 24. Oktober haben nur Inhaber von Dauerkarten und Gäste-Fans Zutritt ins Stadion. Außerdem müssen auch die Stehplatzbereiche der Osttribüne geschlossen bleiben.

"Wir müssen das Urteil schweren Herzens akzeptieren, denn es liegt weit unter einer in diesem Fall möglichen Geldstrafe von bis zu 250 000 Euro und dem bei Abbruch eines Bundesspieles in Rede stehenden Geisterspiel", sagte Clubchef Hermann Queckenstedt.

Im dem Pokalspiel am 10. August war Schiedsrichter Martin Petersen von einem Feuerzeug getroffen und das Spiel daraufhin abgebrochen worden. Die Partie wurde mit 2:0 für Leipzig gewertet.

(dpa)
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