Urteil ist rechtskräftig DFB-Bundesgericht widerruft Bewährung im Fall Magdeburg

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im Fall 1. FC Magdeburg die Bewährung der am 25. Februar 2016 vom DFB-Sportgericht gegen den 1. FC Magdeburg verhängten Strafe widerrufen. Diese beinhaltete einen Teilausschluss der Öffentlichkeit, der zehn Monate zur Bewährung ausgesetzt war.

Dies war das Ergebnis der mündlichen Berufungsverhandlung am Dienstag in Frankfurt/Main. Nach Zuschauer-Vorkommnissen in vier Fällen erhält der ehemalige Europapokalsieger eine Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro und muss sein Drittliga-Heimspiel gegen Werder Bremen II am 21. September 2016 (ab 18.30 Uhr) unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Darüber hinaus bekommt der Verein einen weiteren Zuschauer-Teilausschluss, der für neun Monate zur Bewährung ausgesetzt ist. Das Urteil ist rechtskräftig. "Aufgrund der massiven und wiederholten Pyrotechnik-Vorkommnisse war ein Widerruf der Bewährung unausweichlich. Angesichts der großen präventiven Anstrengungen des Vereins und der zu erwartenden Wirkung des Teilausschlusses konnte für die Zukunft nochmals eine konsensuale Lösung gefunden werden", sagte Achim Späth, der als Vorsitzender des Bundesgerichts die Sitzung leitete. Der DFB-Kontrollausschuss und der 1. FC Magdeburg zeigten sich schon während der Verhandlung mit dem sich andeutenden Richterspruch einverstanden.

(sid)
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