Berufung erfolgreich DFB-Bundesgericht hebt Fahnenverbot gegen Hansa Rostock auf

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Donnerstag der Berufung des Drittligisten Hansa Rostock stattgegeben und das vom DFB-Sportgericht im April ausgesprochene Verbot, Block- und Zaunfahnen sowie Fan-Banner aufzuhängen, aufgehoben.

"Das Bundesgericht ist unserer Argumentationslinie gefolgt und hat das Verbot von Block- und Zaunfahnen sowie Fan-Bannern aufgehoben. Unser Hauptanliegen konnte damit erfüllt werden", sagte Hansa-Vorstand Robert Marien. Ferner muss der Verein nach verschiedenen Ausschreitungen in der jüngeren Vergangenheit 20.000 Euro Geldstrafe zahlen, und die Fans dürfen während der ersten fünf Meisterschaftsbegegnungen der Spielzeit 2016/17 keine Choreographien durchführen. Außerdem wurde die Zuschauerzahl für die Südtribüne auf maximal 2000 Anhänger begrenzt. Die bereits vom DFB-Sportgericht verhängte Bewährungsstrafe bis zum 28. Februar 2017 bleibt indes in Kraft. Sollten die Fans in diesem Zeitraum auffällig werden, droht Rostock ein Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

(sid)
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