Urteil im Fall Müller Befristete Verträge im Fußball bleiben zulässig

Die Angst vor "Bosman 2.0" ist vorerst gebannt – das Transfersystem im Profifußball wird nicht in seinen Grundfesten erschüttert. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte am Mittwoch im Berufungsfall Heinz Müller gegen den FSV Mainz 05 die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge im Lizenzspielerbereich und kippte damit ein erstinstanzliches Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom März 2015.

Heinz Müller und FSV Mainz 05 treffen sich vor Gericht
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Müller und Mainz treffen sich vor Gericht

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Foto: dpa, fve kno

Die Angst vor "Bosman 2.0" ist vorerst gebannt — das Transfersystem im Profifußball wird nicht in seinen Grundfesten erschüttert. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte am Mittwoch im Berufungsfall Heinz Müller gegen den FSV Mainz 05 die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge im Lizenzspielerbereich und kippte damit ein erstinstanzliches Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom März 2015.

Sichtlich erleichtert reagierte die Mainzer Klubseite mit Manager Christian Heidel und Präsident Harald Strutz auf die mit Spannung erwartete Entscheidung. "Das ist ein gutes Urteil für den Fußball — und alle Mannschaftssportarten auf der Welt", sagte Heidel und wies auf die Tragweite des Richterspruchs hin: "Im anderen Fall wäre das gesamte System aus den Angeln gehoben worden. Existenzen einiger Vereine wären in Mitleidenschaft gezogen worden."

Kein neues Bosman-Urteil

Ein neues Bosman-Urteil ist allerdings noch nicht endgültig vom Tisch, da die Müller-Seite das Bundesarbeitsgericht (BAG) und später sogar noch den Europäische Gerichtshof (EuGH) anrufen kann. "Wir werden heute nicht entscheiden, ob wir in Revision gehen", sagte Müllers Anwalt Horst Kletke, schien sich aber noch nicht geschlagen geben zu wollen: "Der endgültige Ausgang des Verfahrens ist offen. Das ist das Urteil zwischen der ersten und dritten Instanz." Auch eine Einigung mit dem FSV ist offenbar noch möglich, wenn Müller auf weitere rechtliche Schritte verzichtet.

Zufrieden zeigte sich auch die Deutsche Fußball Liga (DFL), nachdem in den vergangenen Wochen viel über die möglichen gravierenden Auswirkungen einer Bestätigung des ersten Urteils spekuliert worden war. Der Vorsitzende Richter Michael Bernardi habe "in überzeugender Weise" begründet, "warum die Eigenart der Arbeitsleistung bei Profifußballern unter Berücksichtigung der branchenspezifischen Besonderheiten des professionellen Mannschaftssports einen sachlichen Grund für die Befristung von Arbeitsverträgen darstellt", teilte die DFL mit.

Bernardi leitete die rund 80-minütige Verhandlung im vollbesetzten Raum 116 pointiert. In seiner Urteilsbegründung wies er daraufhin, dass Spieler wegen der "Eigenart ihrer Arbeitsleistung" nicht mit normalen Arbeitgebern zu vergleichen seien. "Der Profifußball weist inzwischen sehr viel Ähnlichkeit mit der Unterhaltungsbranche auf", sagte Bernardi.

Der Jurist argumentierte, dass unbefristete Verträge für Akteure aufgeblähte Aufgebote und damit große finanzielle Kraftakte zur Folge hätten und den Fans in puncto Kader ein "Abwechslungsbedürfnis" zustehe. Zudem wies er auf "Unwägbarkeiten" hin, falls der Verein den Trainer wechseln und plötzlich mit einem anderen System spielen würde. Ordentliche Kündigungen von Profis wären bei Kontrakten ohne Befristung kaum mehr möglich.

Ablösesummen für die Klubs wären hinfällig, wenn der Spieler mit der normalen gesetzlichen Frist von ein bis drei Monaten kündigt. Den Vereinen würden harte Zeiten drohen.

Sauer reagierte Bernardi, als die Mainzer Seite vor einer Pause ankündigte, eine Urteilsverkündung in zwei Wochen zu akzeptieren, aber dann doch einen Rückzieher machte. "Wir wollten ein Urteil am Mittwoch, weil wir das Gefühl hatten, das Gericht entspricht mehr unserer Argumentation als der der Gegenseite", sagte Heidel.

Müller hatte ursprünglich gegen Mainz geklagt, weil er trotz der Verlängerung seines Vertrags im Jahr 2012 um weitere zwei Jahre vom damaligen FSV-Coach Thomas Tuchel zur zweiten Mannschaft abgeschoben worden war. Der 37-jährige Müller sah sich dadurch der Chance beraubt, dass sich sein Kontrakt durch eine bestimmte Anzahl an Profi-Einsätzen (23) automatisch um ein Jahr verlängert.

Die von Müller verlangte Abfindung in Höhe von 429.000 Euro war ihm vom Arbeitsgericht Mainz im März 2015 nicht zugesprochen worden. Dies bestätigte nun das jüngste Urteil mit dem Argument, dass die Entscheidung über eine Abstufung in die zweite Mannschaft "dem freien Ermessen" des Trainers unterliege.

(areh/sid)
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