Gerichtsverhandlung DFL und Bremen streiten über Polizeikosten

Bremen · Wenn Fans rivalisierender Bundesliga-Klubs aufeinander losgehen, heißt das für die Polizei stets: Großeinsatz. Wer zahlt die Kosten? Bremen will den Profi-Fußball in die Pflicht nehmen. Ein Gericht muss entscheiden.

 Polizisten stehen vor dem Weserstadion in Bremen (Archiv).

Polizisten stehen vor dem Weserstadion in Bremen (Archiv).

Foto: dpa, crj jhe nic

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat dem Bundesland Bremen im Streit über eine Kostenbeteiligung für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen "willkürliches" Verhalten vorgeworfen. Bremen wolle den örtlichen Verein Werder Bremen schonen und habe missbräuchlich von seinem Ermessen keinen Gebrauch gemacht, kritisierte DFL-Anwalt Wolfgang Ewer am Mittwoch bei der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Bremen. Die DFL sei kein Veranstalter, sondern nur Werder Bremen.

Das Gericht verhandelt erstinstanzlich über die Klage der DFL GmbH, die Gebührenbescheide des Stadtstaates nicht anerkennt. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) sieht die DFL dagegen in der Pflicht. "Wenn man soviel Geld damit (Bundesliga-Spielen) verdient, dann ist es auch angemessen, sich zu beteiligen", betonte Mäurer. Es gehe nur um einen Minimalbetrag der Kosten.

Die Kammer erklärte in einer ersten vorläufigen Bewertung, dass das Gericht - vorbehaltlich seiner Schlussberatung - die DFL durchaus neben Werder Bremen als Veranstalter sieht. Auch halte man die Rechtsgrundlage für die Gebühren in Bremen nicht für verfassungswidrig. Im Grundsatz neigte die Kammer zudem nach der Vorberatung dazu, dass der Staat für seine Schutzleistungen Gebühren erheben könne. Durch den Polizeieinsatz bei Fußballspielen sei ein individueller Nutzen für den Veranstalter feststellbar.

Das Gericht muss über die Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheides befinden, mit dem Bremen die DFL an den polizeilichen Mehrkosten für Spiele der Risikostufe Rot beteiligen will. Der Prozess wurde von hohem Medieninteresse begleitet. Ein Urteil könnte am Mittwoch fallen. Der Präsident und Aufsichtsratschef der DFL, Reinhard Rauball, bekräftigte vor Beginn der Verhandlung seine Position, dass die Aufrechterhaltung und Gewährleistung der öffentlichen Ordnung ausschließlich Sache des Staates sei und dieser auch die Kosten tragen müsse.

Bremen hatte der DFL nach dem Nordderby zwischen dem Hamburger SV und Werder Bremen am 19. April 2015 erstmals eine Rechnung über 425 718,11 Euro geschickt. Um dieses Spiel geht es als Musterbeispiel in dem Verfahren. Die DFL klagte auf Rücknahme des Bescheids. Insgesamt beläuft sich die Forderung aus Bremen an die DFL inzwischen für mehrere Hochrisikopartien auf über eine Million Euro. Beide Seiten signalisierten bereits, dass sie im Falle einer Niederlage in die nächste Instanz gehen wollen.

(dpa)
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