Borussia Mönchengladbach Hohe Geldstrafen für Stadionrandalierer

Viersen · Drei Männer mussten sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Sie schlugen und traten bei Borussias Europa-League-Spiel gegen Sarajewo 2014 auf einen bosnischen Fußballfan ein.

 Den Stinkefinger in Richtung Gästeblock zu zeigen gehört für viele Fans zum Fußball dazu. Werden sie jedoch handgreiflich, drohen Gerichtsverfahren und hohe Geldstrafen.

Den Stinkefinger in Richtung Gästeblock zu zeigen gehört für viele Fans zum Fußball dazu. Werden sie jedoch handgreiflich, drohen Gerichtsverfahren und hohe Geldstrafen.

Foto: Wiechmann (Archiv)

Die Männer machten den Eindruck, als könnten sie kein Wässerchen trüben. Und doch saßen sie als Angeklagte jetzt nebeneinander vor dem Mönchengladbacher Schöffengericht auf der Anklagebank. Der Staatsanwalt warf dem 27-, 32- und 50-Jährigen gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung und Raub vor.

Am 28. August vergangenen Jahres besuchten die drei gemeinsam das Europa-League-Spiel Borussias gegen Sarajewo. Damals gab es in der Nordkurve eine Auseinandersetzung, als unbekannte Besucher auf einen bosnischen Fußballfan einschlugen und eintraten. An einem Fanschal sollen die Randalierer gerissen haben. Laut der Anklageschrift soll sich das Männertrio an der Auseinandersetzung beteiligt haben.

Nach anfänglichem Zögern zeigten sich die Angeklagten im Gerichtssaal geständnisbereit. Der 27-Jährige gab zu, sich mit einem Faustschlag beteiligt und mit an dem Schal gezogen zu haben. "Das habe ich getan, weil mein Bruder im Hinspiel von den Bosniern attackiert worden war", erklärte der Angeklagte sinngemäß. Dessen Vorstrafenregister enthält nur leere Blätter. Aber am Rande von Fußballspielen war er auch schon mal aufgefallen. Der 32-Jährige gestand ein, sich an dem Gerangel mit Schubsen beteiligt zu haben. Außerdem habe er die gegnerischen Fans mit einem Becher beworfen. Er ist bereits wegen Hausfriedensbruchs vorbestraft und hat Stadionverbot. Der 32-Jährige beteuerte gestern überzeugend, er habe sich geändert, nehme an einem Antigewalt-Training teil und versuche, in dieser Richtung auch auf Jugendliche einzuwirken. Dagegen beteuerte der ältere Angeklagte: "Wir kamen vom Parkplatz. Ich wollte schlichten und helfen. Dann habe ich mich aber mit einem Tritt beteiligt. Der attackierte Fan kam auf mich zu. Das war nur ein Reflex."

Zeugen wurden im Gerichtssaal nicht gehört, weil auf dem Richtertisch auf einem Video zu sehen war, wie sich die Angeklagten damals mit vielen anderen auf das Opfer gestürzt hatten. Am Ende blieb es bei den Anklagevorwürfen bei der versuchten gemeinschaftlichen, gefährlichen Körperverletzung. Von Raub war keine Rede mehr, weil der Schal am Ende nicht mehr aufgetaucht war. Er blieb verschwunden. Demnach konnte nicht bewiesen werden, dass die Angeklagten ihn mitnahmen.

Das Schöffengericht verurteilte die drei Angeklagten zu beachtlichen Geldstrafen. Die Drei müssen jeweils 5400 Euro, 4400 Euro und 4500 Euro an die Staatskasse zahlen. Das Urteil nahmen die drei Männer schweigend zur Kenntnis.

(RP)
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