Fan lebensgefährlich verletzt Prozess gegen Borussias Vorsänger beginnt am 18. Oktober

Mönchengladbach · Der frühere Vorsänger des Bundesligavereins Borussia Mönchengladbach, der im Dezember 2015 einen 36-Jährigen mit Tritten lebensgefährlich verletzt haben soll, muss sich ab dem 18. Oktober vor Gericht verantworten. Der 29-Jährige ist angeklagt wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung.

 Der Angeklagte war "Einpeitscher" in der Nordkurve. Auch beim Spiel gegen Darmstadt 98 feuerte er zumindest noch in der ersten Halbzeit seine Mannschaft an.

Der Angeklagte war "Einpeitscher" in der Nordkurve. Auch beim Spiel gegen Darmstadt 98 feuerte er zumindest noch in der ersten Halbzeit seine Mannschaft an.

Foto: Imago

Die gefährliche Attacke vor der Bundesligapartie Borussia Mönchengladbach gegen Darmstadt 98 am 20. Dezember 2015 hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Die Tat geschah im Mönchengladbacher Stadion vor Spielanpfiff in der Nähe der Zugänge zu den Zuschauerblöcken. Das spätere Opfer hatte eine Palette Bier auf dem Arm, geriet ins Straucheln und kippte das Bier dabei wohl über den Vorsänger, der im Stadion für Stimmung sorgen soll, indem er die Fangesänge vorgibt. Das war wohl der Auslöser für den Angriff.

Der 29-Jährige soll in Rage geraten sein und den 36-Jährigen nicht nur geschlagen, sondern auch mehrfach auf den Kopf des Kontrahenten eingetreten haben, als dieser bereits auf dem Boden lag. Das Opfer erlitt eine Hirnblutung, seine Zahnprothese wurde zerbrochen, Teile davon rutschten in die Luftröhre. Mit dem Hubschrauber wurde der lebensgefährlich Verletzte zur Uniklinik nach Düsseldorf geflogen, wo er auf die Intensivstation verlegt wurde. Eine gute Woche später verließ er das Krankenhaus auf eigene Verantwortung.

Angeklagter stellte sich erst spät

Der 29-jährige mutmaßliche Angreifer hatte sich noch am Tattag der Polizei gestellt. Allerdings erst während der zweiten Halbzeit. Bis dahin hatte der Mann noch seinen Job als Einpeitscher erfüllt und die Fangesänge angestimmt.

Gegen den 29-Jährigen, der nicht vorbestraft ist und zum Tatzeitpunkt gewähltes Vorstandsmitglied des Fanprojektes war, wurde nach der Attacke Haftbefehl erlassen, der jedoch unter Auflagen ausgesetzt wurde. Der 29-Jährige hatte dagegen zwischenzeitlich Beschwerde eingelegt, die aber zurückgewiesen wurde.

Im Ermittlungsverfahren hatte der 29-Jährige zu den Tatvorwürfen geschwiegen. Und das Opfer? Es konnte sich nicht mehr erinnern. In dem Verfahren sollen Zeugen der Tat vernommen werden. Zudem werden ärztliche Gutachter zu den Folgen angehört. Für den Prozess gegen den Vorsänger, der als führender Vertreter der Mönchengladbacher Fanszene galt, sind sechs Verhandlungstage angesetzt.

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