Ex-Bayern-Präsident kommt vorzeitig frei Hoeneß' vorzeitige Haftentlassung wirft Fragen auf

Düsseldorf · Ende Februar wird der Ex-Präsident des FC Bayern vorzeitig auf Bewährung aus der Haft entlassen. Die Entscheidung wirft Fragen auf.

Ab dem 29. Februar ist Uli Hoeneß einer freier Mann - vorbehaltlich eines Einspruchs der Staatsanwaltschaft. Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Augsburg hatte am Montag entschieden, den wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 28,5 Millionen Euro verurteilten Ex-Präsidenten des FC Bayern München vorzeitig auf Bewährung zu entlassen.

Wieso kommt Hoeneß frei? Am 2. Juni 2014 hatte Hoeneß seine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren in der Justizvollzugsanstalt Landsberg angetreten. Nun hat die Kammer entschieden, dem 64-Jährigen eine selten genehmigte Strafreduzierung bereits nach Hälfte der Haftzeit (Halbstrafe) zu ermöglichen. Es könne "verantwortet werden, zu erproben, ob sich der Verurteilte künftig straffrei führen wird", heißt es in der Begründung.

Was darf Hoeneß auf Bewährung? Bei der Aussetzung der Haftstrafe kann das Gericht Auflagen und Weisungen erteilen. Im Fall Hoeneß beschränkt sich dies auf die Meldung jedes Wohnsitzwechsels ans Gericht. Generell gilt: Wird gegen Auflagen oder Weisungen in "grober oder beharrlicher Weise" verstoßen oder begeht der Täter weitere Straftaten, so kann die Bewährung widerrufen werden.

Hat Hoeneß von einem "Promibonus" profitiert? In § 57 des Strafgesetzbuchs heißt es, dass "insbesondere die Persönlichkeit der verurteilten Person, ihr Vorleben, [...] ihre Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen" sind. Dass ausgerechnet eine Kammer aus Bayern bei Hoeneß "besondere Umstände" für eine Halbstrafe festgestellt hat, verwundert. Bayrische Gerichte sind nicht für Gnade bekannt. Ein Beispiel: Etwa 2000 Häftlinge werden bundesweit außerhalb des Rechts kurz vor Haftende zu Weihnachten vorzeitig entlassen. Dieser Weihnachtsamnestie verweigern sich bayerische Gerichte konsequent.

Was spricht für Hoeneß? Von der Justiz wurde er als Muster-Häftling gepriesen, der sich in die Gefängnisgesellschaft bestens integriert habe. Für den durch seine Steuerhinterziehung entstandenen Schaden leistete Hoeneß Rückzahlungen in Höhe von rund 43 Millionen Euro.

Was plant Hoeneß? "Und dann, wenn ich zurück bin, werde ich mich nicht zur Ruhe setzen. Das war's noch nicht!", sagte Hoeneß bei der letzten FCB-Mitgliederversammlung vor seiner Inhaftierung im Mai 2014. Einem Bericht der "Bild" zufolge verkündet Hoeneß am 1. Juli, was er bei den Münchnern vorhat. Die Präsidentenwahl findet im November statt. Eine Ämterteilung mit dem aktuellen Präsidenten Karl Hopfner ist eine vorstellbare Variante. Eine Kampfkandidatur gegen seinen Vorgänger hatte Hopfner, der die Zukunft mit Hoeneß unter vier Augen besprechen will, ausgeschlossen.

(erer)
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