Bayer Leverkusen Calhanoglu will Knöllchen nicht zahlen und legt Gutachten vor

Leverkusen · Profi Hakan Calhanoglu von Bayer 04 Leverkusen soll im vergangenen Jahr mit 26 km/h zu viel in der Leverkusener Innenstadt unterwegs gewesen sein. Calhanoglu behauptet, er sei den Wagen nicht gefahren. Um das zu beweisen, legte sein Anwalt vor Gericht ein Gutachten eines Humanbiologen vor.

Das ist Hakan Calhanoglu
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Foto: afp, pst/dg

26 Stundenkilometer soll Calhanoglu am 4. August 2015 gegen 11.30 Uhr zu schnell gefahren sein. Das steht in dem Bußgeldbescheid, der am Montag Anlass für einen Termin am Leverkusener Amtsgericht war. Statt erlaubten 60 km/h war der Fußballer mit 86 km/h geblitzt worden — nach Abzug der Toleranz. Doch der 22-Jährige, der in eine Radarfalle am Europaring getappt war, ließ von seinem Anwalt verkünden, er sei nicht die Person auf dem zum Beweis vorgelegten unscharfen Foto. Demzufolge sei er nicht gewillt, den Punkt in Flensburg wegen zu schnellen Fahrens zu kassieren und das geforderte Bußgeld in Höhe von 125 Euro zu zahlen. Das Reden überließ der Fußballer allerdings seinem Anwalt. Abgesehen von Angaben zu seiner Person schwieg Calhanoglu. Auch sein Einkommen wollte er in der öffentlichen Gerichtssitzung nicht nennen.

Humanbiologe fertigt Gutachten an

Sein Anwalt forderte Richter Dietmar Adam auf, das Verfahren einzustellen. Und legte das Gutachten eines Humanbiologen vor, demzufolge das Blitzer-Foto nicht Calhanoglu darstelle. Er verwies unter anderem auf eine Augenbraue. "Auf dem Bild ist sie gerade, aber in Wirklichkeit ist sie bei ihm geschwungen", erklärte der Anwalt am lebenden Objekt. Darüber hinaus habe er Zweifel an der Korrektheit der Messung. "Ich bin in Radarmessung ausgebildet", sagte der Rechtsanwalt. Der Radarstrahl und der Fotowinkel seien nicht korrekt aufeinander abgestimmt. Wenn der Fall weiter verfolgt würde, müsse die Messstelle erst noch gutachterlich untersucht werden. Um den Fall für die Allgemeinheit kostengünstig zu halten, sei es aber das einfachste, das Verfahren einzustellen, riet der Anwalt dem Richter.

Messstelle soll überprüft werden

Der ließ sich von derlei Belehrung nicht beeindrucken. "Das Kostengünstigste wäre, wenn Ihr Mandant den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurücknähme und die 125 Euro zahlte — auch wenn er der Meinung ist, dass jemand anders gefahren ist", antwortete Adam. Das ließ wiederum den Anwalt etwas lauter werden. "Dann wäre mein Mandant ja nachher vorbestraft für eine Tat, die er gar nicht begangen hat", warf er ein. Und erntete beim Richter Kopfschütteln. "Wegen eines Punktes ist man nicht vorbestraft", erklärte Dietmar Adam. Er werde aber nun ein Gutachten zur Messstelle am Europaring einholen. Denn das Ergebnis sei für ganz Leverkusen relevant. Nach Angaben des Anwaltes ist ein Kurzgutachten mit etwa 500 Euro zu veranschlagen.

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